Pro Asyl und Juristen mit rechtlichen Bedenken gegen Asylpaket II

"Beschränkter Familiennachzug ist verfassungswidrig"

Juristen und Flüchtlingsvertreter hegen Bedenken gegen das geplante Asylpaket II. Die vorgesehenen Registrierzentren und die Einschränkung des Familiennachzugs sind aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins und von Pro Asyl verfassungswidrig.

Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber / © Patrick Seeger (dpa)
Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber / © Patrick Seeger ( dpa )

Die Maßnahmen seien nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Das Gesetz sei "gesetzgeberischer Aktionismus auf Kosten des Rechtsstaats und der Menschenrechte", beklagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Donnerstag in Berlin.

Das zweite Asylpaket sieht neben schnelleren Asylverfahren auch raschere Abschiebungen vor. So soll es etwa schwerer werden, medizinische Gründe als Abschiebehindernis vorzubringen. Zudem sind Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung geplant, um Abschiebungen zu beschleunigen. Hier sollen auch Menschen behandelt werden, die ihre Ausweispapiere "mutwillig vernichtet oder beseitigt" haben.

Rechtliche Bedenken bei Nachzugsbeschränkung

Besonders umstritten ist die geplante Beschränkung beim Nachzug von Familienangehörigen syrischer Flüchtlinge. Hier sollen Menschen mit sogenanntem subsidiärem Schutz, denen im Heimatland Schaden droht, für zwei Jahre ihre Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen dürfen.

Der Deutsche Anwaltverein zeigte sich bei den Zentren und dem Nachzug besonders kritisch. Wenn ein Familienleben nicht im Heimatland möglich sei, müsse dieses in Deutschland gewährleistet werden, erklärte Jurist Tim Kliebe. Da die Betroffenen ja wegen Bedrohung ihres Lebens subsidiären Schutz erhielten, könne ein Familienleben in der Heimat offensichtlich nicht gewährleistet werden.

Sperre des Familiennachzugs "de facto schon vorhanden"

Hinzu käme, dass ein Aussetzen des Nachzugs für zwei Jahre nicht der Realität entspreche. Oftmals seien bis zur Prüfung des Antrags auf Familiennachzug Monate bis Jahre vergangen. "De facto haben wir schon eine Sperre des Familiennachzugs."

Ebenso bedenklich sind aus juristischer Sicht die "besonderen Aufnahmeeinrichtung" für schnellere Asylverfahren. Als Vorbild gilt das sogenannte Flughafenverfahren, wo Asylbewerber für einen gewissen Zeitraum am Flughafen festgehalten werden können.

Dieses Verfahren sei laut Bundesverfassungsgericht vertretbar, wenn die Möglichkeit bestehe die Abschiebung mit kostenloser Rechtsberatung anzufechten, erklärte Kliebe. Der Frankfurter Flughafen habe stets einen lokalen Anwalt, der sich im Ausländerrecht auskenne, Rufbereitschaft und auch Dolmetscher stünden bereit. Bei den Registrierzentren sei das nicht vorgesehen und wohl kaum durchführbar, so Kliebe.

Traumatisierung beachten

Pro Asyl warnte zudem davor, medizinische Gründe beim Abschiebungsverbot zu vernachlässigen. Rund 40 Prozent der Flüchtlinge seien traumatisiert. So etwas könne aber oft nicht binnen weniger Tage medizinisch diagnostiziert werden.

Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland hat indes im November einen Höchststand erreicht. Nach Angaben der "Welt" (Donnerstag) wurden bis einschließlich 24. November 192.827 Einreisen registriert. Der bisherige Höchststand war im Oktober mit 181.000 Flüchtlingen erreicht worden.


Quelle:
KNA