Donum Vitae will verstärkt schwangeren Flüchtlingen helfen

Für traumatisierte Frauen

Der Schwangerenberatungsverein Donum Vitae will sich verstärkt um schwangere Flüchtlinge in Deutschland kümmern. Der Verband benötige dafür mehr Personal, erklärte die wiedergewählte Vorsitzende Rita Waschbüsch.

Hochschwanger auf der Flucht / © Igor Kupljenik (dpa)
Hochschwanger auf der Flucht / © Igor Kupljenik ( dpa )

Es zeige sich schon jetzt, dass diese Frauen dringend auf Beratung und Hilfe angewiesen seien, erklärte der Verband am Sonntag in Bad Honnef zum Abschluss seiner Mitgliederversammlung. Viele der mehr als 200 Beratungsstellen deutschlandweit seien intensiv damit beschäftigt, spezielle Angebote für die oft durch Flucht, Gewalt und zum Teil auch durch Vergewaltigung traumatisierten Frauen zu entwickeln.

Auf der Versammlung bestätigten die Mitglieder außerdem Rita Waschbüsch in ihrem als Amt als Vorsitzende des Donum Vitae Bundesverbandes. "Wegen der deutlich gestiegenen Anforderungen an die Beratungsstellen müssen jetzt Personal und insbesondere die Mittel der Stiftung Mutter und Kind deutlich aufgestockt werden", forderte Waschbüsch nach der Wahl vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an Schwangerenberatungsstellen deutschlandweit.

In den letzten Jahren, so die Vorsitzende, seien immer mehr neue Aufgaben zu der allgemeinen Schwangerenberatung und Konfliktberatung sowie der Sexualaufklärung und Prävention hinzugekommen. Diese neuen Tätigkeitsfelder seien vor allem eine Folge medizinischer und gesellschaftlicher Entwicklungen. Deutlich gestiegen sei insbesondere die Nachfrage nach Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik.

Nach dem von Papst Johannes Paul II. verfügten Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung gründeten prominente deutsche Katholiken 1999 den Verein Donum Vitae ("Geschenk des Lebens"). Er berät laut eigenen Angaben deutschlandweit in mehr als 210 Orten schwangere Frauen in Not und will sie für ein Leben mit dem Kind gewinnen, auch unter der Bedingung, den gemäß der gesetzlichen Regelung für einen straffreien Abbruch nötigen Beratungsschein auszustellen. Diesen Weg lehnte Papst Johannes Paul II. ab, weil er das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz verdunkle.


Quelle:
KNA