Bischöfe loben Liturgiereform

"Nicht von kleiner Herde träumen"

Mit einer Feierstunde hat die Deutsche Bischofskonferenz die vor 50 Jahren verabschiedete Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils gewürdigt. Der Festakt fand im Rahmen des Eucharistischen Kongresses statt, der am Sonntag zu Ende geht.

Das Zweite Vatikanische Konzil (dpa)
Das Zweite Vatikanische Konzil / ( dpa )

Die Liturgiekonstitution "Sacrosanctum Concilium" war das erste von 16 Dokumenten, das die Versammlung von mehr als 2.500 Bischöfen aus aller Welt am 4. Dezember 1963 in Rom verabschiedete. Wichtige Elemente waren die weitgehende Ablösung des Lateinischen durch die jeweilige Landessprache im Gottesdienst und die aktivere Einbindung von Laien, beispielsweise als Lektoren und Kommunionhelfer.

Die Konzilsväter hätten den Mut zu neuen Wegen gehabt, sagte der Konferenzvorsitzende Erzbischof Robert Zollitsch in Köln. Vor geladenen Gästen betonte Zollitsch, das Konzil habe nicht nur einzelne Riten "entschlacken" wollen. Anliegen der Reform sei es gewesen, "Jesus Christus so zu den Menschen zu bringen, dass er bei ihnen wirklich ankommen kann - und sie bei ihm". Die Kirche dürfe daher "nicht von der kleinen Herde der Gerechten träumen" oder nur um sich selbst kreisen. Sie müsse sich immer wieder zu den Menschen aufmachen, so der Erzbischof.

Der Gottesdienst sei nicht Rückzug in eine "weltlose Innerlichkeit", sondern der Ort, der die Kirche stärke für ihren Auftrag für die ganze Welt.

Konzil als Ereignis

Der Sendungsauftrag der Kirche gelte auch dort, wo Menschen sich vom christlichen Glauben entfernt hätten oder die Prägekraft des Christentums auf die Kultur und das Alltagsleben nachlasse, sagte Zollitsch. Den katholischen Glauben in die Welt von heute zu verkünden, sei auch Leitthema des Dialogprozesses in der katholischen Kirche.

Der Vorsitzende der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Joachim Meisner, bezeichnete es als wesentliches Moment der Bemühungen des Konzils, „den Gottesdienst und damit verbunden den Heiligungsdienst der Kirche – also die Liturgie – aus ihrem Wesen heraus zu erneuern. Das bedeutet: Das liturgische Beten der Kirche muss für den einzelnen Gläubigen nachvollziehbar und mitvollziehbar sein, sodass es lebensbestimmend werden kann. Geistliches Nachvollziehen und praktisches Mitvollziehen – beides greift ineinander – war und ist das Bemühen liturgischer Erneuerung, und das eine fördert jeweils das andere.“

Der Münchner Kirchenhistoriker Franz Xaver Bischof würdigte das Konzil als Ereignis. Nach einer langen Periode der Kirchengeschichte, "die hauptsächlich durch Bewahrung, manchmal sogar Erstarrung gekennzeichnet war", habe die bloße Tatsache einer solchen Versammlung bereits gezeigt, "dass die Kirche lebendig ist". Zum ersten Mal hätten die Bischöfe auch Kollegialität wirklich erleben können.

Der Münchner Liturgiewissenschaftler Winfried Haunerland sagte, als oberste Norm für die Überarbeitung der Liturgie habe das Konzil festgelegt, dass die Gläubigen einen Gottesdienst aktiv und leicht mitvollziehen können müssten. Schon nach den ersten Reformschritten sei Kritik an Experimenten, Willkür und Banalitäten gewachsen. Daraus ergebe sich das immer wieder neu zu lösende Problem, gesunde Vielfalt von ungeordneter Beliebigkeit zu unterscheiden, so Haunerland.

"Subjektivistische gottesdienstliche Inszenierungen" schädigten die Gemeinschaft der Kirche, allerdings förderten strengere formale Regeln allein die authentische Feier des Gottesdienstes kaum.


Quelle:
epd , KNA