Verurteilter Biologe Kutschera legt Berufung ein

Homophobe Äußerungen nicht durch Freiheit der Wissenschaft gedeckt

Der Universitätsprofessor Kutschera ist wegen seiner homophoben Äußerungen zu einer Geldstrafe am Amtsgericht Kassel verurteilt worden. Der Biologe will Berufung einlegen. Das Verfahren wird voraussichtlich am Landgericht fortgesetzt.

Der Wissenschaftler Ulrich Kutschera im Gerichtssaal  / © Göran Gehlen (dpa)
Der Wissenschaftler Ulrich Kutschera im Gerichtssaal / © Göran Gehlen ( dpa )

Der Strafprozess um umstrittene Äußerungen des Kasseler Biologen Ulrich Kutschera zum Thema Homosexualität geht voraussichtlich in eine neue Runde. Kutschera, der am Montag vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, habe inzwischen Berufung eingelegt, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Mario Hirdes, am Dienstag. Der Fall komme damit voraussichtlich vor das Landgericht Kassel.

Homophobe Äußerungen des Universitätsprofessors

Das Amtsgericht hatte entschieden, dass Interview-Äußerungen Kutscheras nicht durch die Freiheit der Wissenschaft gedeckt seien. In einem Interview mit dem Internetportal kath.net hatte der Evolutionsbiologe 2017 mit Blick auf das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare unter anderem behauptet: "Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- beziehungsweise Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen." Homosexuelle Paare bezeichnete der Biologe in dem Gespräch zudem als "sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial".

Universität Kassel distanziert sich

Kutschera hat den Lehrstuhl Pflanzenphysiologie und das Lehrgebiet Evolutionsbiologie an der Universität Kassel inne. Die Uni hatte sich mehrfach von Kutschera distanziert. Dessen Äußerungen "empören", hieß es am Montagabend in einer Stellungnahme. Die Hochschule wies darauf hin, dass das erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig sei. "Für verbeamtete Hochschullehrer gilt das Hessische Disziplinargesetz, nach welchem ein mögliches Disziplinarverfahren solange ruht, bis in einem Strafverfahren in gleicher Sache ein rechtskräftiges Urteil vorliegt", so die Universität.

"Positiv in die Zukunft gewendet" könne die Uni aber mitteilen, dass das Berufungsverfahren für die Nachfolge des 65-jährigen Kutschera "auf einem sehr guten Weg" und ein Ruf bereits erteilt worden sei. "Diskriminierung und Beleidigung von Minderheiten und diverser Lebensformen gehören nicht an die Universität Kassel", hieß es.


Quelle:
KNA