Papst Franziskus hat ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung von Schwerkranken entschieden verurteilt. Man müsse "die auch von Gesetzesänderungen eingeführte Versuchung abwehren, die Medizin zu nutzen, um einem möglichen Todeswunsch des Kranken nachzuhelfen", sagte das Kirchenoberhaupt vor einer Delegation des italienischen Chirurgenverbands im Vatikan.
Beihilfe zum Suizid zu leisten oder den Tod von Patienten direkt herbeizuführen, seien "voreilige Wege", so der Papst. Die Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, sei nicht unbedingt Ausdruck des freien Willens; vielmehr könnten auch ein "Aussortieren von Kranken" oder falsches Mitleid eine Rolle spielen.
Franziskus verwies auf eine vom Vatikan herausgegebene Charta für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, nach der niemand ein Verfügungsrecht über das eigene Leben habe. Deshalb könne sich kein Arzt zum "ausführenden Sachwalter eines nicht existierenden Rechts" machen, zitierte der Papst aus dem Dokument.
Die Verantwortung von Medizinern sei enorm gewachsen, betonte Franziskus; leitend bleibe aber der hippokratische Eid, nach dem Ärzte zur "absoluten Achtung des menschlichen Lebens und seiner Heiligkeit" verpflichtet seien. (KNA/20.09.2019)
30.05.2020
Die Bundesregierung hat trotz des Karlsruher Urteils zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben bisher keine Anträge auf tödliche Medikamente bewilligt. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
In der Antwort heißt es, "die starke Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes" sei ein gewichtiges Argument dafür, "dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates" sein könne, die Tötung eines Menschen durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen. Ferner wird darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht der Regierung aufgegeben habe, einen gesetzlichen Rahmen für den Suizid zu schaffen. "Die Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dauert - auch aufgrund der Covid-19-bedingten besonderen Umstände noch an", heißt es weiter.
"Ideologisch motivierte Hinhaltetaktik"
Die Gesundheitsexpertin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte: "Trotz eines erheblichen Anstiegs an Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments zum Suizid wird kein einziger Antrag bewilligt und Widersprüche werden kategorisch zurückgewiesen." Die Bundesregierung ignoriere die höchstrichterliche Rechtsprechung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warf sie eine "ideologisch motivierte Hinhaltetaktik" vor.
Grundsätzlich können beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - eine dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Behörde - tödliche Medikamente beantragt werden. Am 26. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das bis dahin bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Unter Bezug auf dieses Urteil gingen beim BfArM laut Bundesregierung 30 Anträge auf todbringende Arzneien ein.
Papst Franziskus hat ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung von Schwerkranken entschieden verurteilt. Man müsse "die auch von Gesetzesänderungen eingeführte Versuchung abwehren, die Medizin zu nutzen, um einem möglichen Todeswunsch des Kranken nachzuhelfen", sagte das Kirchenoberhaupt vor einer Delegation des italienischen Chirurgenverbands im Vatikan.
Beihilfe zum Suizid zu leisten oder den Tod von Patienten direkt herbeizuführen, seien "voreilige Wege", so der Papst. Die Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, sei nicht unbedingt Ausdruck des freien Willens; vielmehr könnten auch ein "Aussortieren von Kranken" oder falsches Mitleid eine Rolle spielen.
Franziskus verwies auf eine vom Vatikan herausgegebene Charta für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, nach der niemand ein Verfügungsrecht über das eigene Leben habe. Deshalb könne sich kein Arzt zum "ausführenden Sachwalter eines nicht existierenden Rechts" machen, zitierte der Papst aus dem Dokument.
Die Verantwortung von Medizinern sei enorm gewachsen, betonte Franziskus; leitend bleibe aber der hippokratische Eid, nach dem Ärzte zur "absoluten Achtung des menschlichen Lebens und seiner Heiligkeit" verpflichtet seien. (KNA/20.09.2019)