Sind Gottesdienstbesucher selbst für Sicherheit zuständig?

"Sie machen das auch auf eigene Gefahr"

In eigener Verantwortung: Der Leiter des Katholischen Büros in Düsseldorf, Antonius Hamers, ruft dazu auf, sich besonders verantwortungsbewusst zu verhalten, wenn man wieder öffentliche Gottesdienste besuchen darf.

Leere Kirchenbänke / © bezikus (shutterstock)

Natürlich müssten Pfarreien alle notwendigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften beachten, sagte der promovierte Jurist und Kirchenrechtsexperte im Interview mit dem Portal katholisch.de (Mittwoch): "Wenn Sie sich in die Öffentlichkeit begeben - sei es auf die Parkbank oder in die Kirchenbank - ist das zunächst mal Ihre eigene Verantwortung. Sie machen das auch auf eigene Gefahr."

Pfarrei bei Corona-Infektion schwer verantwortlich zu machen

Grundsätzlich seien Pfarreien dafür verantwortlich, "dass niemand, der zur Kirche kommt, dort Schaden nimmt", betonte er weiter. "Insofern kann die Kirchengemeinde haftbar gemacht werden, wenn ihre Vertreter oder Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig Schäden bei einem Kirchenbesucher verursachen - zum Beispiel wenn der Winterdienst nicht gemacht ist oder die Kirchentreppe nicht in Ordnung ist."

Dabei müsse aber nachgewiesen werden, dass der Schaden durch ein Fehlverhalten eines kirchlichen Mitarbeiters verursacht wurde, ergänzte Hamers: "Dieser Nachweis dürfte bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwierig sein." Schadensersatzpflichtig oder strafrechtlich verantwortlich könne nur jemand sein, der bei anderen vorsätzlich oder fahrlässig eine Infektion verursacht hat, erklärte der Rechtsexperte weiter. "Das kann ich mir im Falle von Verantwortlichen in Kirchengemeinden nicht vorstellen, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden."

Das sei auch gemeint mit Formulierungen in Schutzkonzepten, nach denen der Pfarrer einer Gemeinde "letztverantwortlich" oder "haftbar" ist für die Umsetzung der Vorgaben für öffentliche Gottesdienste. Hier gehe es darum, alle erforderlichen Schutzkonzepte umzusetzen.

Ein Ordnungsgeld sei bisher nicht vorgesehen

Wenn in einer Kirche die Abstände in der Bank oder beim Kommuniongang nicht eingehalten würden, könne die Kommune als Ordnungsbehörde das rügen. Ein Ordnungsgeld sei aber bisher nicht vorgesehen. Würde allerdings ein Priester selbst ganz offensichtlich "gegen Hygieneregeln verstoßen und andere einer Infektionsgefahr aussetzen", wäre eine private Haftung des Priesters denkbar, so Hamers weiter.

Bei aller Vorsicht rate die Kirche den Menschen weiterhin, selbst "abzuwägen und ganz bewusst für sich zu entscheiden, ob es gut für sie ist, an einem Gottesdienst vor Ort teilzunehmen".


Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)
Quelle:
KNA