Vorermittlung der Staatsanwaltschaft im Fall Lambert wegen Mordes

"Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich"

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des Koma-Patienten Vincent Lambert Vorermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Vor einer Woche wurde die Behandlung abermals gestoppt. Lamberts Eltern stellen sich auf den baldigen Tod ihres Sohnes ein.

Behandlungsstopp von Vincent Lambert  / © Numstockers (shutterstock)
Behandlungsstopp von Vincent Lambert / © Numstockers ( shutterstock )

Französischen Medienberichten (Dienstag) zufolge hatten die Anwälte der Eltern Klage gegen die behandelnden Ärzte und das Krankenhaus in Reims eingereicht, in dem Lambert seit 2008 liegt.

Laut Medienberichten erhält Lambert über die Sonden kein Wasser und keine Nahrung mehr. Sein Neffe Francois Lambert sagte, es gebe Anzeichen, dass er nicht mehr lange leben werde. Es sei "sehr schwer" für die Angehörigen.

"Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich"

Lamberts Eltern hatten am Montag den gerichtlichen Kampf für seine Weiterbehandlung beendet. "Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich", schrieben sie in einem Offenen Brief. Am Wochenende hatte die Polizei den zuständigen Arzt Vincent Sanchez angehört. Lamberts Vater Pierre bezeichnete den Behandlungsstopp als "eine getarnte Ermordung, eine Sterbehilfe".

Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Während seine Ehefrau einen Abbruch der Behandlung befürwortete, wollten seine Eltern dies verhindern. Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und fordern, dass dessen Entscheidung abgewartet wird.

Gerichte entschieden über Behandlungsstopp

Am 9. April 2018 hatte das Ärzteteam entschieden, die Behandlung von Lambert zu stoppen. Diese Entscheidung wurde vom obersten Gericht bestätigt. Bereits drei Jahre zuvor hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eine entsprechende Entscheidung eines anderen Ärzteteams bestätigt. Zuletzt lehnte das Verwaltungsgericht in Chalons-en-Champagne ein weiteres Berufungsverfahren der Eltern ab.


Quelle:
KNA