In der Kontroverse um den französischen Komapatienten Vincent Lambert hat sich der Vatikan offiziell zu Wort gemeldet und für eine Fortsetzung der Ernährung plädiert. Entsprechend äußerten sich die Ethik-Fachstellen des Vatikan. Ein Abbruch der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit würde eine "schwere Verletzung der Personenwürde" darstellen, heißt es in einer Erklärung der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben und der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Der "vegetative Status" eines Komapatienten beeinträchtige weder dessen Menschenwürde noch seine Grundrechte auf Leben und elementare Betreuung. Ernährung und Flüssigkeitszufuhr stellten in keinem Fall die Fortsetzung einer aussichtslosen Therapie dar, solange der Organismus die Stoffe aufnehmen könne und die Person dadurch keine unerträglichen Schmerzen oder Schädigungen erleide, so die Ethik-Fachstellen des Vatikan.
Umgekehrt sei die Aussetzung einer solchen Pflege als ein Im-Stich-Lassen des Kranken zu sehen, heißt es weiter. Unterzeichnet ist die Erklärung von Kardinal Kevin Farrell, dessen Behörde für lebensethische Fragen zuständig ist, und von Kurienerzbischof Vincenzo Paglia als Präsident der ebenfalls mit bioethischen Themen befassten päpstlichen Akademie. (kna/Stand 21.05.2019)
03.07.2019
Im Fall Vincent Lambert hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erneut eine Weiterbehandlung des französischen Wachkoma-Patienten gefordert. Das teilten die Anwälte der Eltern Lamberts am Dienstagabend via Twitter mit.
Die Eltern von Vincent Lambert hatten in Genf Beschwerde eingelegt und gefordert, dass die Entscheidung des Komitees abgewartet wird. Zuvor hatte das Ärzteteam in Lamberts Klinik in Reims am Dienstag zum zweiten Mal einen Behandlungsstopp angekündigt. Die künstliche Ernährung werde noch am selben Tag beendet, teilte Lamberts Neffe mit. Ob dies tatsächlich erfolgt ist, war am Mittwochmorgen noch nicht klar.
"Vincent ist nicht am Ende seines Lebens angelangt"
Am Freitag hatte Frankreichs oberstes Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit den Weg für einen weiteren Stopp der Behandlung freigemacht. Zuvor waren die lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem vorübergehenden Abbruch vor einigen Wochen wieder aufgenommen worden.
Lamberts Mutter bat zuletzt am Sitz der Vereinten Nationen in Genf darum, das Leben ihres Sohnes doch noch zu retten. "Ohne Ihr Eingreifen wird mein Sohn wegen seiner Behinderung von einem Arzt euthanasiert", so Viviane Lambert. "Vincent ist nicht am Ende seines Lebens angelangt; er ist kein Stück Gemüse", fügte sie hinzu.
Seit Motorradunfall im Wachkoma
Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Ein Ärzteteam hatte entschieden, die künstliche Ernährung des früheren Krankenpflegers am 20. Mai in einer Klinik in Reims zu beenden. Während seine Ehefrau den Schritt befürwortet, wollen die katholischen Eltern dies verhindern. Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und fordern, dass dessen Entscheidung abgewartet wird.
Zahlreiche Gerichte waren bereits mit dem Fall Lambert befasst. Im Juni 2014 hatte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht zunächst einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Juni 2015.
Papst meldete sich zu Wort
Doch das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte sich, die Behandlung einzustellen. Daraufhin ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation an. Diese kam 2018 zu dem Schluss, dass die Behandlung beendet werden könne.
Im Frühjahr meldete sich auch Papst Franziskus zu Wort. Er schrieb via Twitter: "Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende." Man dürfe "der Wegwerfkultur keinen Raum" geben.
In der Kontroverse um den französischen Komapatienten Vincent Lambert hat sich der Vatikan offiziell zu Wort gemeldet und für eine Fortsetzung der Ernährung plädiert. Entsprechend äußerten sich die Ethik-Fachstellen des Vatikan. Ein Abbruch der Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit würde eine "schwere Verletzung der Personenwürde" darstellen, heißt es in einer Erklärung der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben und der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Der "vegetative Status" eines Komapatienten beeinträchtige weder dessen Menschenwürde noch seine Grundrechte auf Leben und elementare Betreuung. Ernährung und Flüssigkeitszufuhr stellten in keinem Fall die Fortsetzung einer aussichtslosen Therapie dar, solange der Organismus die Stoffe aufnehmen könne und die Person dadurch keine unerträglichen Schmerzen oder Schädigungen erleide, so die Ethik-Fachstellen des Vatikan.
Umgekehrt sei die Aussetzung einer solchen Pflege als ein Im-Stich-Lassen des Kranken zu sehen, heißt es weiter. Unterzeichnet ist die Erklärung von Kardinal Kevin Farrell, dessen Behörde für lebensethische Fragen zuständig ist, und von Kurienerzbischof Vincenzo Paglia als Präsident der ebenfalls mit bioethischen Themen befassten päpstlichen Akademie. (kna/Stand 21.05.2019)