UN-Ausschuss will Weiterbehandlung von Wachkoma-Patient

Kampf um Lambert

Im Fall Vincent Lambert hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erneut eine Weiterbehandlung des französischen Wachkoma-Patienten gefordert. Das teilten die Anwälte der Eltern Lamberts am Dienstagabend via Twitter mit.

Erneuter Behandlungsstopp für Koma-Patient Lambert angekündigt / © Patrick Seeger (dpa)
Erneuter Behandlungsstopp für Koma-Patient Lambert angekündigt / © Patrick Seeger ( dpa )

Die Eltern von Vincent Lambert hatten in Genf Beschwerde eingelegt und gefordert, dass die Entscheidung des Komitees abgewartet wird. Zuvor hatte das Ärzteteam in Lamberts Klinik in Reims am Dienstag zum zweiten Mal einen Behandlungsstopp angekündigt. Die künstliche Ernährung werde noch am selben Tag beendet, teilte Lamberts Neffe mit. Ob dies tatsächlich erfolgt ist, war am Mittwochmorgen noch nicht klar.

"Vincent ist nicht am Ende seines Lebens angelangt"

Am Freitag hatte Frankreichs oberstes Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit den Weg für einen weiteren Stopp der Behandlung freigemacht. Zuvor waren die lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem vorübergehenden Abbruch vor einigen Wochen wieder aufgenommen worden.

Lamberts Mutter bat zuletzt am Sitz der Vereinten Nationen in Genf darum, das Leben ihres Sohnes doch noch zu retten. "Ohne Ihr Eingreifen wird mein Sohn wegen seiner Behinderung von einem Arzt euthanasiert", so Viviane Lambert. "Vincent ist nicht am Ende seines Lebens angelangt; er ist kein Stück Gemüse", fügte sie hinzu.

Seit Motorradunfall im Wachkoma

Der 42-jährige Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma. Ein Ärzteteam hatte entschieden, die künstliche Ernährung des früheren Krankenpflegers am 20. Mai in einer Klinik in Reims zu beenden. Während seine Ehefrau den Schritt befürwortet, wollen die katholischen Eltern dies verhindern. Sie legten Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein und fordern, dass dessen Entscheidung abgewartet wird.

Zahlreiche Gerichte waren bereits mit dem Fall Lambert befasst. Im Juni 2014 hatte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht zunächst einen Abbruch der Behandlung angeordnet. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte die Entscheidung im Juni 2015.

Papst meldete sich zu Wort

Doch das medizinische Team des Krankenhauses CHU Reims weigerte sich, die Behandlung einzustellen. Daraufhin ordnete der Gerichtshof in Nancy eine weitere Konsultation an. Diese kam 2018 zu dem Schluss, dass die Behandlung beendet werden könne.

Im Frühjahr meldete sich auch Papst Franziskus zu Wort. Er schrieb via Twitter: "Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende." Man dürfe "der Wegwerfkultur keinen Raum" geben.


Quelle:
KNA