Kirchen und Politik bei Downsyndrom-Tests uneins

Ethische Debatte

Am Donnerstag hat der Bundestag über die Frage diskutiert, ob pränatale Trisomie-Bluttests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Die Positionen der evangelischen und der katholischen Kirche gehen dabei auseinander.

Blutprobe einer Schwangeren (dpa)
Blutprobe einer Schwangeren / ( dpa )

Seit 2012 können schwangere Frauen mit einem Bluttest abklären, ob beim Embryo eine Trisomie vorliegt. Am Donnerstag debattierte der Bundestag darüber, ob dieser Test künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

In der Frage der vorgeburtlichen Untersuchungen auf das Down-Syndrom zeigen sich die Kirchen uneins. Während die katholische Kirche die Tests ablehnt, spricht sich die evangelische Kirche dafür aus - eine Beratung vorausgesetzt. 

Kontroverse Debatte im Bundestag

Auch die Fraktionen im Deutschen Bundestag zeigten sich uneins, ob der Bluttest zukünftig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden soll:

Michael Brand (CDU) sagte, im Kern gehe es um den Schutz des Lebensrechts, nicht nur um Kassenleistungen. Wenn der Test Routine werde, steige der Druck auf Eltern, behinderte Embryos abzutreiben. In 90 Prozent der Fälle führe die Diagnose Down-Syndrom schon jetzt zum Schwangerschaftsabbruch. Es drohe ein Trend zu Selektion und Optimierung des Menschen.

Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) verwies auf Erfahrungen in Island, wo der Test flächendeckend sei. Dort kämen kaum noch Kinder mit Down-Syndrom zu Welt.

Corinna Rüffer (Grüne) beklagte, dass das Down-Syndrom als Krankheit angesehen werden. "Wir leben in einer Gesellschaft, die leider immer noch ungeübt im Umgang mit Behinderung, aber geschult in Leistungsfähigkeit und Gesundheit ist".

Peter Weiß (CDU) warb für einen positiven Blick auf Menschen mit Down-Syndrom. Sie brächten Freude und Vielfalt ins Leben.

Beatrix von Storch (AfD) sagte, Aufgabe des Gesetzgebers sei nicht die Optimierung des Menschen, sondern Schutz und Bewahrung seiner von Gott gegebenen Würde. 

Stephan Pilisinger (CSU) forderte wie viele andere Redner eine Begrenzung der Tests auf Risikoschwangerschaften - für ihn ab der 12 Schwangerschaftswoche -, einschließlich einer umfassenden Beratung vor und nach dem Test.

Thomas Rachel (CDU) betonte, dass eine Kostenübernahme durch die Kassen eine solche Beratung erst sicher stellen könne.

Karl Lauterbach (SPD) sagte, es sei nicht vertretbar, Frauen den risikoärmeren Test vorzuenthalten. Er forderte einen Ethikrat aus Wissenschaftlern und Ethikern, der künftig über derartige Gentests entscheiden solle. Schließlich könne die Medizin bald immer mehr Krankheiten oder Eigenschaften des Embryos im Blut der Mutter testen.

Wie mehrere Redner von SPD und Grünen führte Cornelia Möhring (Die Linke) das Selbstbestimmungsrecht der Frauen als Argument für eine Kostenübernahme an.

Zahl der Abtreibungen werden erhöht

Im Gespräch mit DOMRADIO.DE positioniert sich Rainer Maria Kardinal Woelki klar gegen die vorgeburtlichen Tests. "Ich würde viel lieber darüber streiten, ob wir es wirklich ernst meinen mit der Würde eines jeden einzelnen Menschen, ungeachtet seiner Fähigkeiten, seiner Fitness, seines volkswirtschaftlichen Nutzwertes", so Woelki. Die Praxis zeige indes, dass heute etwa 90 Prozent aller Kinder, bei denen durch den Test das Down-Syndrom festgestellt wird, abgetrieben würden. Es käme darauf an, Hilfe anzubieten und Mut zu machen. "Wir müssen aufzeigen, dass eine solche Nachricht, so erschütternd sie verständlicherweise ist, doch nicht das Ende ist, sondern der Anfang eines unerwarteten Weges."

"Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, keine Beschlüsse zu fassen, die im Resultat dazu geeignet sind, die Zahl der Abtreibungen zu erhöhen", zitieren "Stuttgarter Nachrichten" und "Stuttgarter Zeitung" (Donnerstag) den Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten. "Alle Tests zur Feststellung von Trisomie 21 zielen darauf ab, eine Behinderung festzustellen." Es werde die Frage aufgeworfen, ob ein Kind mit Behinderung eine Lebenschance erhalte oder nicht. "Die Kirche unterscheidet aber niemals zwischen lebenswert und nicht lebenswert. Deshalb lehnt sie alle Tests ab, die zum Ziel die Selektion haben", sagte Jüsten.

"Die Kassenzulassung des vorgeburtlichen Bluttests würde die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Störungen und Eigenschaften fördern", so Jüsten. "Da es ganz eindeutig um keine Heilbehandlung geht, lehnt die katholische Kirche die Übernahme als Kassenleistung ab."

Ungeregelte Gen-Tests verhindern

Der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm hat die Position der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterstrichen, wonach Trisomie-Untersuchungen unter bestimmten Bedingungen zur Kassenleistung werden sollen. Bei einer ungeregelten Nutzung der bereits verfügbaren Tests bestehe die Gefahr, "dass menschliches Leben nach bestimmten Kriterien aussortiert wird", sagte Bedford-Strohm den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).

Daher verbinde der Rat der EKD seine Zustimmung zu Pränataltests als Kassenleistung bei Risikoschwangerschaften mit dem Angebot einer psychosozialen Beratung. Diese habe den Lebensschutz als Ziel. "Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren", sagte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten.

Im DOMRADIO.DE-Interview spricht sich Prof. Reiner Anselm, der an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Systematische Theologie und Ethik lehrt, für eine umfassende ethische Beratung aus. Es sei realitätsfern zu glauben, dass die Abbrecherquoten sinken, wenn die Kassen die Test nicht bezahlen und die Kirche nicht versuche, mit den Frauen und Paaren ins Gespräch zu kommen.

"Wohlhabendere Familien können sich so einen Test jetzt schon ohne weiteres leisten, Ärmere müssen auf die Fruchtwasseruntersuchung ausweichen, die jetzt schon von den Krankenkassen bezahlt wird, obwohl sie deutlich riskanter für das Ungeborene ist. Das halten wir für hochproblematisch", so Anselm.

Bislang sind die Tests Eigenleistung

Der Bundestag plant für den Vormittag in Berlin eine zweistündige Orientierungsdebatte. Sie soll den Abgeordneten die Möglichkeit geben, sich über das ethisch umstrittene Thema eine Meinung zu bilden. Konkrete Anträge liegen nicht vor.

Bluttests an Schwangeren, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Auskunft darüber geben, ob das ungeborene Kind eine Form der Trisomie - beispielsweise das Down-Syndrom - hat, sind seit 2012 zugelassen.

Sie müssen von Müttern bislang aber privat bezahlt werden, während Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung, die dies auch untersuchen, übernommen werden. Ob die Tests künftig Kassenleistung werden, wird derzeit vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen geprüft.


Quelle:
KNA , epd , DR
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