Spahn setzt auf Widerspruchslösung bei Organspende

"Eine Frage der Abwägung"

Die Zahl der Spenderorgane liegt weit unter dem Bedarf. Darf der Staat aber deshalb jeden grundsätzlich zum Organspender erklären? Eine Gruppe von Abgeordneten sieht das so. Und erntet deutlichen Widerspruch.

Ausfüllen eines Organspendeausweises / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ausfüllen eines Organspendeausweises / © Julia Steinbrecht ( KNA )

"Am Ende ist es eine Abwägung." So begann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Vorstellung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende. Nach den Vorstellungen des CDU-Politikers, der sich am Montag als Abgeordneter äußerte, soll künftig jeder Bürger als Organspender gelten, sofern er dem nicht zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.

Hoch umstritten

Dazu legte Spahn gemeinsam mit weiteren Abgeordneten von Union, SPD und Linken am Montag einen Gruppenantrag für einen Gesetzentwurf vor. Er würde die Umkehrung dessen bedeuten, was bisher gilt: Derzeit dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Widerspruchsregelung ist hoch umstritten, denn sie widerspricht nach Ansicht der Kritiker dem Selbstbestimmungsrecht des möglichen Organspenders. Spahn und seine Mitstreiter rechtfertigen den Eingriff in die Freiheitsrechte mit der niedrigen Zahl an Spenderorganen.

Nach einem Tiefstand 2017 hat sich die Zahl der Spender im vergangenen Jahr zwar erstmals seit 2010 wieder positiv entwickelt. Dennoch stehen derzeit rund 9.400 Menschen auf Wartelisten. Nach Angaben des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach sterben rund 2.000 Menschen im Jahr an Organversagen.

Deutliche Mehrheit für Organspende

Einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge stehen zwar rund 84 Prozent der Bürger einer Organspende positiv gegenüber und 70 Prozent wären bereit, auch selbst zu spenden. Aber nur 36 Prozent haben dies im Organspendeausweis bekundet. Unstrittig ist, dass etwas zu Erhöhung der Spenderzahl getan werden muss. Im Februar hatte der Bundestag mit großer Mehrheit Verbesserungen im Ablauf der Transplantationsmedizin beschlossen.

Nach Überzeugung der Gruppe um Spahn und Lauterbach reicht dies aber nicht aus. Als Organspender sollen künftig automatisch alle meldepflichtigen Erwachsenen in Deutschland gelten. Ab 16 Jahren kann man seine Spendebereitschaft erklären. Ausgenommen sind lediglich Menschen, die aufgrund von geistigen Einschränkungen die Tragweite der Entscheidung nicht abschätzen können.

Nach der Vorlage soll jeder Bürger drei Mal informiert werden, dass er seinen Widerspruch in ein Register eintragen kann. Ferner können Angehörige Einspruch erheben - allerdings nur im Sinne des Patienten. Ihre eigene Meinung soll keine Rolle spielen.

Wer nicht widerspricht, stimmt zu

Lauterbach nannte den Entwurf "unbürokratisch, ethisch unproblematisch, effizient und sicher". Doch in allen Bereichen gibt es offensichtlich offene Fragen oder Widerspruch. So muss noch endgültig geregelt werden, wo und wie der Registereintrag erfolgt, und wo registriert wird. In einem ersten Schritt soll dies beim Arzt erfolgen, so Spahn. Unklar ist offenbar auch das Verhältnis zur Patientenverfügung, wenn sie intensivmedizinische Maßnahmen ausschließt.

Vor allem aber ist der Vorschlag ethisch und rechtlich alles andere als unproblematisch - weshalb der Bundestag auch ergebnisoffen und ohne Fraktionszwang abstimmen will. "Weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung gibt es bisher das Konstrukt, 'wer nicht widerspricht, stimmt zu'", fasste es die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler zusammen.

Sie vertritt zusammen mit der Grünen-Chefin Annalena Baerbock, dem CSU-Politiker Stephan Pilsinger und anderen einen alternativen Vorschlag: Danach soll es dabei bleiben, dass die Bürger ausdrücklich zustimmen müssen. Sie wollen bei der Ausstellung des Personalausweises zur Haltung gegenüber der Organspende befragt werden. Die Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden, wobei sie jederzeit revidierbar sein soll.

Dabrock: "Organspende muss freiwillig bleiben"

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, warf der Gruppe um Spahn und Lauterbach vor, sie setze auf "die Brechstange". Denn anders als bislang spiele die Meinung der Angehörigen keine Rolle mehr. Der Chef des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, äußerste sich im Deutschlandfunk ebenfalls ablehnend:

"Die Körper werden nach dem Tod zum Objekt der Sozialpflichtigkeit." Das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) mahnte: "Die Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben". Es gebe aber keine moralische Pflicht zu dieser Solidarität.

Von Christoph Scholz 


Quelle:
KNA