Erzbischof Koch: Rechte und Würde ungeborener Kinder achten

"Im Zweifelsfall immer für das Leben"

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hat für einen besonderen Schutz ungeborener Kinder geworben. Die Gesellschaft sollte sich bewusst sein, dass ein Baby im Mutterleib ein Recht auf Leben habe, sagte er im ZDF.

Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig (dpa)
Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig ( dpa )

"Meine Sorge ist, dass in der Gesellschaft das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben immer weniger bewusst ist", sagte der Familienbischof der Deutschen Bischofskonferenz am Mittwochabend in der ZDF-Talkshow "Dunja Hayali". "Achtet das Leben des Kindes, achtet die Würde des ungeborenen Kindes", mahnte Koch unter Verweis auf eine Argumentation des Bundesverfassungsgerichts.

Er unterstrich die Rolle der Schwangerschaftskonfliktberatung, die verpflichtend ist für Frauen, die eine Abtreibung erwägen. "Diese Beratung bringt die Perspektive des Kindes ein und sein Recht zu leben." Koch warb dafür, sich "im Zweifelsfall immer für das Leben" zu entscheiden.

Koch gesteht Fehler der Kirche ein

Er sagte auch, dass die katholische Kirche in Bezug auf eine Stigmatisierung von Frauen, die abgetrieben haben oder sich mit dem Gedanken tragen, Fehler gemacht habe. Aus persönlichen Gesprächen mit Frauen, die abgetrieben hätten, wisse er, dass die Betroffenen diese Entscheidung nicht leichtfertig fällten. "Ich bin für einen einfühlsamen und achtsamen Umgang mit diesen Frauen."

Die Berliner Grünen-Politikerin Laura Dornheim pochte auf das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. "Ich finde es schwierig, in ganz frühen Stadien von einem Kind zu sprechen", sagte Dornheim, die nach eigenen Angaben im Jahr 2015 abgetrieben hat. Sie plädierte für eine Streichung der Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch.

Diskussion um Paragraf 219a

Ende Februar hatte der Bundestag eine Reform des Paragrafen 219a verabschiedet. Er untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Nach monatelangem Streit hatte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss für eine Reform geeinigt. Diese sieht eine Ergänzung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch vor.

Danach sollen Ärzte und Krankenhäuser etwa auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen. Zudem soll die Bundesärztekammer eine ständig aktualisierte Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. FDP, Linke und Grüne bereiten eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht vor. Sie wollen eine Streichung des Paragrafen.


Erzbischof Heiner Koch  / © Michael Kappeler (dpa)
Erzbischof Heiner Koch / © Michael Kappeler ( dpa )
Quelle:
KNA
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