Schweizer Kirche verschärft Anzeigepflicht bei Missbrauch

Vertuschungsgefahr eindämmen

Die katholische Kirche in der Schweiz verschärft die Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen auf Missbrauch. Bisher konnten Erwachsene Einspruch gegen eine Anzeige einlegen. Das hätte den Tätern das Vertuschen leicht gemacht.

Betroffene des Missbrauchs in der katholischen Kirche / © Harald Tittel (dpa)
Betroffene des Missbrauchs in der katholischen Kirche / © Harald Tittel ( dpa )

Kirchliche Amtsträger sind ab dem heutigen Freitag nun auch bei erwachsenen mutmaßlichen Opfern verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden, wie die Schweizer Bischofskonferenz am Donnerstag bestätigte.

Einspruch gegen Anzeige

In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es schon bisher eine solche Meldepflicht. Erwachsene mussten hingegen zwar auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hingewiesen werden; sie konnten aber Einspruch gegen die Erstattung einer Anzeige durch kirchliche Amtsträger erheben.

Vertuschung und potentielle Gefährdung

Die bisherige Regelung folgt Empfehlungen von Opfertherapeuten, die ein "Vetorecht" für die Opfer gefordert hatten, so die Bischofskonferenz. Die Praxis habe aber gezeigt, dass ohne Anzeigepflicht "die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potenziellen künftigen Opfern". Die Verschärfung der Anzeigepflicht hatten die Schweizer Bischöfe bereits im Herbst angekündigt.


Abschluss des Anti-Missbrauchsgipfels im Vatikan / © Stefano Dal Pozzolo (KNA)
Abschluss des Anti-Missbrauchsgipfels im Vatikan / © Stefano Dal Pozzolo ( KNA )
Quelle:
KNA