Das Schächten ist eine in Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht. Dabei werden den Tieren die Halsschlagadern sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. Auf eine Betäubung wird verzichtet, so dass das Tier wegen des noch aktiven Kreislaufs vollständig ausbluten kann. Der Genuss von Blut ist in beiden Religionen verboten. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt.
Muslime berufen sich beim Schächten auf Aussagen von Koran und Prophetenüberlieferung. Das zu schlachtende Tier muss mit dem Kopf Richtung Mekka gedreht werden. Der Schächter ruft beim Schlachten den Namen Gottes mit den Worten «Im Namen Allahs» an. Werden die Vorschriften eingehalten, ist es nach muslimischem Recht gleichgültig, ob ein Muslim, Jude oder Christ schlachtet. Im Judentum sagt der Schächter bei jedem Schritt der Schlachtung einen Segensspruch.
In Deutschland war das Schächten lange weitgehend verboten. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen warmblütige Tiere nicht ohne Betäubung getötet werden. Anfang 2002 erlaubte das Bundesverfassungsgericht rituelle Schlachtungen mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen. So dürfen nur sachkundige Menschen in zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieben schächten. Das zuständige Veterinäramt muss dies überwachen. Tierschützer verweisen darauf, dass der Tierschutz als Staatsziel seit Juni 2002 ebenfalls Verfassungsrang besitzt.
26.02.2019
Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Die Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, so der Europäische Gerichtshof.
Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, das eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl "am wenigsten beeinträchtigt", hieß es in der Begründung der Richter zum Urteil. "Die Betäubung ist nämlich erforderlich, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen, mit der sein Leiden erheblich verringert werden kann."
Die Praxis des Schächtens sei "nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres zu mildern"
Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von Halal-Fleisch nach islamischen Regeln, sei in der EU zur Achtung der Religionsfreiheit zwar "ausnahmsweise erlaubt", führte der EuGH weiter aus. Sie sei aber "nicht geeignet, Schmerzen, Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern". Aus diesem Grund sei das Anbringen des EU-Bio-Logos auf Produkten, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet worden seien, nicht gestattet.
Der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, kritisierte die Entscheidung. "Es ergibt für mich keinen Sinn, warum ein EU-Bio-Logo den Tierschutz fördert und rituell geschlachtete Produkte ausschließt", sagte er. Der EuGH bringe so das rituelle Schlachten in Europa in "Misskredit".
Goldschmidt macht zudem einen "besorgniserregenden Trend in Europa" aus. Die freie Religionsausübung von Minderheiten werde zunehmend in Frage gestellt.
Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort setzte sich eine Tierschutzorganisation dafür ein, die Kennzeichnung "ökologischer/biologischer Landbau" von Halal-Hacksteaks zu verbieten. Das zuständige französische Gericht bat den EuGH daraufhin um Klärung. Das arabische Wort "halal" bedeutet "rein" oder "erlaubt". Muslime dürfen nur Fleisch essen, das "halal" ist.
Das Schächten ist eine in Islam und Judentum vorgeschriebene rituelle Schlachtmethode, die den Verzehr von unblutigem Fleisch ermöglicht. Dabei werden den Tieren die Halsschlagadern sowie die Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. Auf eine Betäubung wird verzichtet, so dass das Tier wegen des noch aktiven Kreislaufs vollständig ausbluten kann. Der Genuss von Blut ist in beiden Religionen verboten. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt.
Muslime berufen sich beim Schächten auf Aussagen von Koran und Prophetenüberlieferung. Das zu schlachtende Tier muss mit dem Kopf Richtung Mekka gedreht werden. Der Schächter ruft beim Schlachten den Namen Gottes mit den Worten «Im Namen Allahs» an. Werden die Vorschriften eingehalten, ist es nach muslimischem Recht gleichgültig, ob ein Muslim, Jude oder Christ schlachtet. Im Judentum sagt der Schächter bei jedem Schritt der Schlachtung einen Segensspruch.
In Deutschland war das Schächten lange weitgehend verboten. Nach dem Tierschutzgesetz dürfen warmblütige Tiere nicht ohne Betäubung getötet werden. Anfang 2002 erlaubte das Bundesverfassungsgericht rituelle Schlachtungen mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen. So dürfen nur sachkundige Menschen in zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieben schächten. Das zuständige Veterinäramt muss dies überwachen. Tierschützer verweisen darauf, dass der Tierschutz als Staatsziel seit Juni 2002 ebenfalls Verfassungsrang besitzt.