1948 verabschiedeten die UN die Menschenrechtserklärung

Zwischen Machtpolitik und Menschenwürde

Nie wieder sollte die Menschenwürde nach dem NS-Regime mit Füßen getreten werden. So der Anspruch der 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ausgerechnet die Kirche war dagegen.

Autor/in:
Anna Fries
An einem Bauzaun an einer Baustelle beim Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
An einem Bauzaun an einer Baustelle beim Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )

Menschenrechte - das klingt abstrakt, weit weg, wenig greifbar. Ein Schlagwort, das in vielen Situationen passt und oft vergessen lässt, warum es geht: nicht um theoretische Konzepte, sondern um Personen. Denn auch 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird die Würde des Menschen vielerorts missachtet.

Nach den Verbrechen des NS-Regimes sollte sich das eigentlich ändern: Weltweit schlossen sich nach dem Zweiten Weltkrieg Regierungen zusammen, ein ähnliches Unrecht künftig zu verhindern - inmitten des Kalten Krieges ein erstaunliches Unterfangen. Zähe Verhandlungen folgten. Der Westen bestand auf bürgerlichen Freiheiten, der Osten auf sozialen Elementen. Am 10. Dezember 1948 verabschieden die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - ein rechtlich unverbindliches Dokument, mit dem die Staaten in erster Linie ihren guten Willen bekunden.

Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Dennoch entfalteten die Menschenrechte seitdem eine ungeahnte Wirkungskraft: Regierungen nutzen wirtschaftliche und politische Macht, um Staaten unter Druck zu setzen, die Menschenrechte verletzen. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft trotzdem eine Lücke. Im machtpolitischen Geflecht spielen die Menschenrechte oft eine untergeordnete Rolle.

Folter in Saudi-Arabien, unfaire Gerichtsprozesse in der Türkei, willkürlicher Freiheitsentzug in China - die Liste der aktuellen Menschenrechtsverletzungen könnte beliebig fortgesetzt werden. Auch die Bundesrepublik bewegt sich in Grauzonen, indem sie Waffen an fragwürdige Regime liefert und Geschäfte mit Staaten macht, die klar gegen Menschenrechte verstoßen.

Rückschritte - auch in westlichen Staaten

Zudem konkurrieren in Deutschland unterschiedliche Auffassungen darüber, was etwa die Rechte auf Asyl, ein würdiges Leben oder Bildung im Detail umfassen sollen. Auch ein scheinbar klarer Fall wie das Folterverbot kann angezweifelt werden, wie das Beispiel des Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner zeigt. Er drohte 2004 dem Kindesentführer Magnus Gäfgen mit Folter, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren - und wurde für diesen Rechtsbruch verurteilt. Das Gericht begründete, eine Verletzung der Menschenwürde sei durch nichts zu rechtfertigen.

In vielen Staaten lassen sich Menschenrechte nur einfordern, wenn sie Teil der Verfassung sind. In jüngster Zeit sind dabei Rückschritte zu verzeichnen - auch in westlichen Gesellschaften. "Das Prinzip von der Unteilbarkeit und Allgemeinheit der Menschenrechte, einst das Hohe Lied der westlichen Demokratien, hat im Krieg gegen den Terror Schaden genommen", beklagte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, bereits 2004.

Aus Kirchensicht waren die Menschenrechte zunächst als "antikirchlich" verdächtig

In der katholischen Kirche hatten die Menschenrechte lange einen schweren Stand. Doch warum? Was konnten Kirche und Papst dagegen haben? Der Trierer Kirchenhistoriker Bernhard Schneider erklärt den Konflikt mit der Entstehungsgeschichte der Menschenrechte, die in Frankreich bereits 1789 ausgerufen wurden. Im Zuge der Revolution kam es zum offenen Konflikt mit dem Papst und Teilen des Klerus. Die Terrorherrschaft unter Robespierre vertiefte die Kluft. Aus kirchlicher Sicht seien daher auch die Menschenrechte verdächtigt worden, "antikirchlich und revolutionär" zu sein, sagt Schneider.

Rechte wie die Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit seien zudem als Gegensatz zum kirchlichen Wahrheitsanspruch aufgefasst worden, erklärt der Theologe. Dahinter stehe der Gedanke, dass es eine Wahrheit gebe, über die die katholische Kirche exklusiv verfüge. In diesem System brauche es keine Meinungs- oder Religionsfreiheit.

Bisher keine Unterzeichnung durch den Heiligen Stuhl

Das änderte sich mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Papst Johannes XXIII. würdigte die Menschenrechtserklärung 1963 als großen Fortschritt. Auch Papst Franziskus dringt regelmäßig auf die Einhaltung der Menschenrechte und setzt sich etwa für Migranten und Flüchtlinge ein. Dennoch hat der Heilige Stuhl bis heute weder die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen noch die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Kritiker bemängeln zudem, die katholische Kirche müsse Menschenrechte innerhalb der eigenen Hierarchie stärker umsetzen.


Quelle:
KNA