Deutsche Bischöfe beschließen weitere Maßnahmen

Konsequent, transparent, dringlich

gegen Missbrauch
Weitere Schritte: Die katholischen deutschen Bischöfe haben als Konsequenz aus der Studie zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Priester mehrere Projekte beschlossen.

Deutsche Bischöfe beschließen weitere Maßnahmen gegen Missbrauch / ©  Harald Oppitz (KNA)
Deutsche Bischöfe beschließen weitere Maßnahmen gegen Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Angeregt wird auch die Reform des Kirchen- und Prozessrechts.

Verantwortlich für die Umsetzung ist der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stefan Ackermann, wie der Ständige Rat der Bischofskonferenz nach seiner Sitzung am Dienstag in Würzburg mitteilte. Ackermann werde sich dabei eng mit dem Missbrauchsbeauftragten des Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, abstimmen.

Gemeinsamer Standard bei Personaktenverwaltung

Beschlossen haben die Bischöfe die Einführung gemeinsamer Standards bei der Personaktenverwaltung der Priester. Zusätzlich zu diözesanen Ansprechpartnern soll es künftig externe unabhängige Anlaufstellen zum Thema sexueller Missbrauch geben.

Durch eine unabhängige Aufarbeitung soll geklärt werden, wer über die Täter hinaus institutionell verantwortlich für Missbrauchsgeschehen in der Kirche war. Das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids werde weiterentwickelt und ein überdiözesanes Monitoring für die Bereiche Intervention und Vorbeugung verbindlich, heißt es.

Bis zur nächsten Sitzung des Ständigen Rats wollen die Bischöfe zudem einen Arbeitsplan erarbeiten, um mit Fachleuten verschiedener Disziplinen über die zölibatäre Lebensform der Priester und Aspekte der katholischen Sexualmoral zu überdenken.

Reform des Kirchen- und Prozessrechts angeregt

Der Ständige Rat befürwortet auch den Vorschlag, interdiözesane Strafgerichtskammern für Missbrauchsverfahren in Deutschland einzurichten. Dafür werde sich die Bischofskonferenz mit Rom in Verbindung setzen. Ferner müsse das kirchliche Recht und das Prozessrecht reformiert werden.

"Im Fokus aller Bemühungen steht der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen", heißt es abschließend. "Der Ständige Rat hat den Anspruch an Konsequenz, Transparenz und Dringlichkeit bekräftigt und drängt auf eine entschlossene Durchführung." Bei jeder Sitzung werde über den aktuellen Stand beraten werden.

 

Deutsche Bischöfe / © Markus Nowak (KNA)
Deutsche Bischöfe / © Markus Nowak ( KNA )
Quelle:
KNA