Internationaler Strafgerichtshof vor 20 Jahren gegründet

Vom Weltstrafgericht noch weit entfernt

Sudans Präsident al-Bashir wird von ihm per Haftbefehl gesucht. Doch der Internationale Strafgerichtshof hat wenig Möglichkeiten, ihn auch festzunehmen. Dennoch hat das 1998 gegründete Gericht abschreckende Wirkung.

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag (dpa)
Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag / ( dpa )

Die Rede ist von einem Weltstrafgericht. Doch dazu hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zu wenig Durchschlagskraft. Dennoch war die Gründung vor 20 Jahren ein großer Fortschritt in der weltweiten Rechtsgeschichte. Allein die Möglichkeit, dass Folterer und Diktatoren belangt werden können, soll abschreckend wirken.

Am 17. Juli 1998 stimmten 120 Staaten in Rom für das Statut, das die Grundlage für die Errichtung des Gerichtshofs ist. Am 1. Juli 2002 trag es in Kraft. Im März 2003 wurden die ersten 18 Richter vereidigt. Derzeit wird der Strafgerichtshof (IStGH) von 123 Vertragsstaaten unterstützt, darunter alle EU-Staaten. Politische Schwergewichte wie China, Indien, USA, Russland, Türkei und Israel haben das Römische Statut aber entweder gar nicht unterzeichnet, nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.

Die Statute des Internationale Strafgerichtshofs

Bemühungen, schwerste Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen zu ahnden, gab es schon in der Nachkriegszeit. Das 1945 eingerichtete Tribunal von Nürnberg, das die Hauptkriegsverbrecher Nazi-Deutschlands zur Verantwortung zog, war ein erster Schritt. Doch es brauchte erst die Gräuel der Balkankriege und den Völkermord in Ruanda in den 90er Jahren, um der internationalen Strafjustiz auf die Beine zu helfen.

Als der UN-Sicherheitsrat erstmals begrenzte Kriegsverbrechertribunale - speziell für Jugoslawien und Ruanda - gründete, blieben sie noch strikt der UNO untergeordnet. Der Internationale Strafgerichtshof dagegen ist unabhängig. Laut Statut darf der Gerichtshof nur bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression - also Invasion und Besetzung eines anderen Staates sowie Bombardierung und Blockade von Häfen und Küsten - tätig werden.

Das Vetorecht als Hindernis für die Strafverfolgung

Zudem ist der Gerichtshof nur dann zuständig, wenn Staaten diese Delikte auf nationaler Ebene nicht verfolgen können oder wollen.

Angeklagt werden können nur Einzelpersonen, und zwar nur aus Ländern, die dem Gerichtshof beigetreten sind. Allerdings kann der UN-Sicherheitsrat den Gerichtshof per Resolution beauftragen, auch in Ländern zu ermitteln, die das Statut nicht unterzeichnet haben. Im Falle Sudans und Libyens hat der Sicherheitsrat dies getan. Im Fall Syriens und Jemens allerdings gelang das nicht. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert denn auch: "Weltweit werden viel zu wenig Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet, weil China, Russland oder die USA ihr Vetorecht missbrauchen."

Prozesse meist lang und kompliziert

Die Prozesse sind meist lang und kompliziert. 42 Personen wurden bislang angeklagt, vier Angeklagte verurteilt, ein Urteil allerdings aus formalen Gründen wieder kassiert. Sein erstes Urteil sprach der Strafgerichtshof gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga. Er wurde 2012 wegen des Einsatzes von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt.

2008 wurde erstmals gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt, den sudanesischen Staatschef Umar Hasan Ahmad al-Baschir, Haftbefehl wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beantragt. Das Gericht stellte 2009 einen Haftbefehl aus. Al-Baschir ist aber weiter auf freiem Fuß, reist inzwischen in der Regel aber nur noch in Länder, die dem IStGH nicht angehören.

Einseitige Konzentrierung auf Afrika?

Insbesondere aus Afrika wird Kritik am Strafgerichtshof laut. Die Haager Juristen konzentrierten ihre Aufmerksamkeit einseitig auf den afrikanischen Kontinent, heißt es. Chefanklägerin Fatou Bensouda, die zuvor Justizministerin von Gambia war, weist das zurück. Sie und ihre Mitarbeiter, unter denen mehr Afrikaner sind als Europäer, konzentrierten ihre Aufmerksamkeit auf Afrika, weil eben nirgends auf der Welt derzeit schlimmere Menschenrechtsverletzungen zu beklagen seien, sagte sie. Zudem wurden von den Ende 2016 anhängigen zehn Verfahren fünf von betroffenen afrikanischen Regierungen in Auftrag gegeben.

Dennoch: Burundi schied 2017 aus dem Kreis der Vertragsstaaten aus. Aber auch die Philippinen entschieden sich im März 2018, ihre Mitgliedschaft zu kündigen - zuvor hatte das Gericht angekündigt, das harte Vorgehen von Präsident Rodrigo Duterte gegen Drogenhändler und Abhängige zu überprüfen.


Quelle:
KNA