Mehr als fünf Jahre NSU-Prozess

Gemischte Gefühle der Hinterbliebenen

Nach mehr als fünf Prozessjahren wird für Mittwoch das Urteil im Münchner Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) erwartet. Bei den Angehörigen der Opfer hat der Prozess zwiespältige Gefühle hinterlassen.

NSU-Prozess im Oberlandesgericht München  / © Peter Kneffel (dpa)
NSU-Prozess im Oberlandesgericht München / © Peter Kneffel ( dpa )

Nach Einschätzung der Ombudsfrau Barbara John der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer hätten die Hinterbliebenen den Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht als ein sehr gründliches Verfahren erlebt, bei dem vor allem Beate Zschäpe die Mittäterschaft an den Morden und Bombenattentaten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) nachzuweisen versucht wurde. Enttäuschung habe sich indes im Laufe der Zeit darüber breit gemacht, dass weder Helferkreise des NSU in den Blick genommen wurden, noch Konsequenzen bezüglich des Versagens der Sicherheitsbehörden gezogen wurden, sagte John dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Kritik an Lücken im Vefahren

In den acht Tatortstädten hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit neben den fünf Angeklagten weitere Helferkreise an der Vorbereitung mitgewirkt. Dies sei in dem Verfahren nicht in den Blick genommen worden. "Auch das Beharren der Ermittlungsbehörden, bis zur Enttarnung der NSU die Opferfamilien mit den unbekannten Tätern fälschlicherweise in Verbindung zu bringen, war im Prozess kein Thema", bemängelte die Ombudsfrau. Zwar sei dies in den zahlreichen Untersuchungsausschüssen anders gewesen - "aber Konsequenzen wurden nicht gezogen". Das Urteil gegen Zschäpe und vier weitere Angeklagte wird am Mittwoch erwartet.

Die frühere Berliner Ausländerbeauftragte John sagte weiter: "Nicht in einem einzigen Fall ist bei der Polizei, bei der Justiz und bei den Verfassungsschutzbehörden ein Dienstverfahren eröffnet worden wegen Strafvereitelung im Amt." Die Familien der Opfer hätten sich oft gefragt, wer das verstehen solle und "was das für ein Signal in die Sicherheitsbehörden" hinein sei.

Aufarbeitung auch nach Urteilsverkündung notwendig

John warnte davor, das Ende des NSU-Prozesses als Schlussstrich unter die Aufarbeitung aufzufassen: "Wie wir politisch-gesellschaftlich mit den NSU-Verbrechen umgehen und welche tiefgreifenden Änderungen bei Polizei, Justiz und Verfassungsschutz einsetzen müssen, das bleibt offen und sollte uns alle weiter beschäftigen."

John wies darauf hin, dass diese in Europa einmaligen Serienmorde begangen wurden, weil die Täter ihre Opfer als Menschen angesehen hätten, die in Deutschland kein Lebens- und Heimatrecht haben. "Dass eine solche megabösartige Vorstellung in diesem Jahrhundert wieder aktiviert werden konnte in den Köpfen junger Deutscher, ist bedrohlich", fügte sie hinzu. Dies sei zugleich eine "aktuelle und ernste Warnung, jedem Feindbilddenken und der Feinbildpropaganda unerschrocken und unnachgiebig entgegenzutreten".

Diskussion um Strafmaß

Viele Hinterbliebene der Opfer wünschten sich ein deutliches Urteil, berichtete die Ombudsfrau aus ihren Gesprächen. Oft sei die Höchststrafe genannt worden, also lebenslänglich. "Auch eine sich anschließende Sicherheitsverwahrung spielte eine Rolle", sagte John. Deutlich geworden sei in ihren Gesprächen aber auch, dass das übliche Strafmaß "gerade in diesem Fall das Gerechtigkeitsempfinden vieler Hinterbliebenen und Opfer verletzt". Die Täter hätten zehn Menschenleben ausgelöscht und könnten wieder freikommen, während ihre Opfer hingerichtet wurden, weil ihr Leben von den Tätern als lebensunwert angesehen worden sei.

Der Mordserie um die mutmaßlichen Täter Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe fielen zwischen den Jahren 2000 und 2007 nach Behördenerkenntnissen neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin zum Opfer. Zschäpe steht als einzige Überlebende des Trios vor Gericht.


Ombudsfrau Barbara John  / © Christoph Schmidt (dpa)
Ombudsfrau Barbara John / © Christoph Schmidt ( dpa )
Quelle:
epd