Ermittlungen gegen Regensburger Krematorium eingestellt

Störung der Totenruhe

In einem Regensburger Krematorium sollen jahrzehntelang Körperteile aus einer pathologischen Praxis mit Verstorbenen verbrannt worden sein. Für diesen Dienst haben Mitarbeiter regelmäßige   Trinkgelder bezogen.

Verbrennungsofen des Krematoirums in Werl  (KNA)
Verbrennungsofen des Krematoirums in Werl / ( KNA )

Am Donnerstag teilte die Anklagebehörde jedoch mit, dass sie ihre Ermittlungen wegen Störung der Totenruhe, Bestechung und Vorteilsgewährung eingestellt habe.

Ein konkreter Tatnachweis gegen die meisten der beschuldigten Krematoriumsmitarbeiter sei nicht zu führen gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Initiator der offenbar seit den 1990er Jahren etablierten Vorgehensweise sei inzwischen verstorben.

Bei den übrigen Verdächtigen sei die Schuld als gering anzusehen.

Trinkgeld in Höhe von 240 Euro für die Mitarbeiter

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft lieferte die Arztpraxis "sogenannte ethische Abfälle wie Gewebeproben und amputierte Körperteile" zur Entsorgung an das Krematorium. Ob diese dann in oder auf Särge bei der Verbrennung gelegt wurden, konnten die Ermittler nicht klären.

Für diesen Dienst seien nachweislich seit 2002 jedes Jahr 240 Euro als Trinkgeld unter den Mitarbeitern der Feuerbestattung verteilt worden. Es habe sich aber nicht nachweisen lassen, dass diese von der konkreten Herkunft der Zahlungen gewusst hätten. Der Gesamtbetrag sei zudem nicht außergewöhnlich hoch und die Praxis 2015 beendet worden.

Entsorgung von ethischen Abfällen "rechtswidrig"

Die nicht vorbestraften Beschuldigten hätten sich kooperativ verhalten und einsichtig gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, "dass im relevanten Tatzeitraum die allgemeine Rechtsauffassung vorherrschte, wonach die Entsorgung von ethischen Abfällen in Krematorien nicht rechtswidrig ist".


Quelle:
KNA