Experten sprechen zu Werbeverbot für Abtreibungen

Nach wie vor keine Einigung in Sicht

Dürfen Ärzte auf ihrer Homepage Abtreibung als normale Dienstleistung angeben? Nein, das verbietet Paragraf 219a im Strafgesetzbuch. SPD, Grüne und Linke wollen ihn streichen, Union und Kirchen wollen ihn beibehalten.

Autor/in:
Birgit Wilke
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz (KNA)
Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch / © Harald Oppitz ( KNA )

Ein Gerichtsurteil mit Folgen: Das Amtsgericht Gießen hatte die Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Richter beriefen sich dabei auf Paragraf 219a im Strafgesetzbuch, der das "Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus verbietet oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

Binnen weniger Wochen lagen Gesetzentwürfe der Grünen, der Linken und der SPD vor, die eine Streichung des Paragrafen forderten. Er sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es. Frauen könnten sich nicht umfassend informieren und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, würden kriminalisiert, wenn sie auf ihrer Homepage darauf hinwiesen. Die FDP will den Paragrafen nicht abschaffen, aber ändern und erarbeitete ebenfalls einen Antrag. Union und AfD wollen keine Änderung. Jetzt gibt es dazu am Mittwochabend im Bundestag eine Expertenanhörung.

Die unterschiedliche Haltung von SPD und Union sorgte für den ersten Krach in der großen Koalition - noch vor dem Streit um die Flüchtlingspolitik. Um den Koalitionsfrieden zu wahren, stellte die SPD ihren Antrag nicht zur Abstimmung. Stattdessen einigte man sich darauf, dass das Justizministerium einen neuen Vorschlag erarbeitet.

Kirchen sind für Beibehaltung des Paragrafen

Der SPD-Parteivorstand hatte den Druck noch erhöht: Sollte es bis zum Herbst nicht zu einer Einigung kommen, werde die SPD einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen und sich dort eigene Mehrheiten suchen.

Einige Wochen sind inzwischen vergangen - erste Gespräche innerhalb der Regierung sind angelaufen, um einen Kompromiss auszuloten. Eine Einigung ist aber weiter nicht in Sicht, also auch kein Vorschlag aus dem Justizministerium.

Längst haben sich auch Kirchen und Verbände zu Wort gemeldet. Die Kirchen sind für die Beibehaltung des Paragrafen. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus ihrer Sicht nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Angaben durch neutrale Organisationen und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Und auch der Arzt dürfe im persönlichen Gespräch die betroffenen Frauen umfassend informieren - nur eben nicht öffentlich, also etwa auf der eigenen Website.

"Abtreibung keine normale Dienstleistung"

Abtreibung sei eben keine normale Dienstleistung, so das Katholische Büro. Dies habe nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben.

Unterdessen brachte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, einen Vorschlag vor, den zuvor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in ähnlicher Weise formuliert hatte. In einem Beitrag der Freiburger "Herder Korrespondenz" vertrat Dutzmann die Ansicht, in der Logik des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sei der Staat in der Pflicht, über Einrichtungen zu informieren, die Abbrüche vornehmen.

Er plädierte dafür, dass die Bundesländer dafür Sorge tragen, dass eine Liste dieser Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Die Listen sollten aber nicht online veröffentlicht, sondern den Beratungsstellen zugeleitet werden, um sie Frauen auszuhändigen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Dafür sei eine Änderung des Paragrafen 219a nicht notwendig.

SPD: Informationsverbot für Ärzte muss gestrichen werden

Die SPD reagierte prompt: Solche Länderlisten reichten ihr nicht aus. Die Listen könnten nicht ersetzen, dass "wir das Informationsverbot streichen müssen, um den strafrechtlichen Druck von Ärztinnen und Ärzten zu nehmen", so der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner.

Unterdessen ging die Linke noch einen Schritt weiter: Sie kündigte an, das gesamte in den 1990er-Jahren mühsam erreichte Paket zur Regelung der Abtreibung wieder aufschnüren zu wollen. Nach der Sommerpause wolle sie einen Antrag in den Bundestag einbringen, der eine Legalisierung von Abtreibungen vorsieht.

Offenbar will sie damit den Druck für eine Streichung des Paragrafen 219a erhöhen, denn eine Mehrheit würde dieser weitergehende Linken-Antrag im Bundestag kaum finden.


Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig (dpa)
Sieben Wochen alter Fötus in einer Fruchtblase / © Peter Endig ( dpa )
Quelle:
KNA