​EKD-Ratschef gegen Änderung im Abtreibungsrecht

Informieren ja, werben nein

​Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, ist gegen eine Gesetzesänderung bei Abtreibungen. Es müsse klar sein, dass es eine Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch nicht geben kann.

 (DR)

Der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten äußerte sich am Donnerstag im Fernsehsender Phoenix. "Informiert werden muss aber", fügte Bedford-Strohm hinzu.

Es gehe darum, schwangere Frauen "in dieser sehr, sehr schwierigen Frage" gut zu begleiten. "Ich rate davon ab, an den Gesetzen etwas zu ändern", sagte der bayerische Landesbischof, der zugleich unterstrich, dass die Kirchen für den Schutz des Lebens von Anfang an einträten. Wenn es Informationsdefizite gebe, sollten diese aus Sicht Bedford-Strohms unterhalb der Gesetzesschwelle behoben werden.

Diskussion um Paragraf 219a

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

Abtreibungen sind in Deutschland illegal, aber bis zur zwölften Woche in der Regel straffrei. Als rechtlich zulässig gelten sie etwa, wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist sowie nach einer Vergewaltigung. Vorraussetzung ist außerdem, dass die betroffene Frau eine Schwangerschaftskonfiktberatung in Anspruch nimmt. 


Quelle:
epd