Anhörung im Fall Pell beendet

Folgt ein Prozess?

Im australischen Melbourne ist am Donnerstag die vierwöchige Anhörung im Missbrauchsverfahren gegen Kurienkardinal George Pell zu Ende gegangen. Richterin Belinda Wallington muss nun entscheiden, ob ein Hauptverfahren eingeleitet wird.

Kardinal George Pell / © Robert Duncan (KNA)
Kardinal George Pell / © Robert Duncan ( KNA )

Mit der Entscheidung sei frühestens am 17. April zu rechnen, berichteten australische Medien. Sollte Wallington kein Hauptverfahren einleiten, wäre der "Fall Pell" damit jedoch noch nicht beendet. Nach australischem Recht könnte die Generalstaatsanwaltschaft die Entscheidung des Gerichts ignorieren und dem Beschuldigten den Prozess machen. Die Strafverfolgungsbehörde mache jedoch nur sehr selten von diesem Recht Gebrauch, hieß es in den örtlichen Medien.

Kardinal Pell, dem Chef des vatikanischen Wirtschaftssekretariats, werden eine Reihe sexueller Missbrauchstaten vorgeworfen, die er in den 1970er Jahren als Priester in seiner Heimatstadt Ballarat begangen haben soll. Weder Einzelheiten zu den Vorwürfen noch die genau Zahl der Klagen gegen Pell sind bisher öffentlich bekannt. Pell wies alle Anschuldigungen entschieden zurück und betonte mehrfach seine Unschuld. Einige Anklagepunkte wurden im Laufe der Anhörung von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen. Papst Franziskus hat Kardinal Pell für die Dauer des Verfahrens von seinen Pflichten als vatikanischer Finanzminister freigestellt.

Vorwürfe gegen Ermittler

Die letzten Tage der Anhörung waren von massiven Vorwürfen von Pells Verteidiger Robert Richter gegen die ermittelnden Polizeibeamten geprägt. Die Polizei, so der für seinen konfrontativen und provokanten Verhörstil bekannte Anwalt, habe bereits im Mai 2013 eine Taskforce für Ermittlungen gegen Pell eingesetzt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeigen gegen Pell vorgelegen hätten. Am Donnerstag warf Richter der Polizei vor, keine entlastenden Aussagen von Nonnen und Kirchenoffiziellen eingeholt zu haben.

Gegen Ende der Anhörung sickerten Details einiger Vorwürfe an australische Medien durch. Neben dem schon länger bekannten Vorwurf, Pell habe damals drei junge Männer in einem Schwimmbad in Ballarat unsittlich berührt, soll Pell angeblich junge Männer während einer Kinovorführung des Films "Unheimliche Begegnung der dritten Art" sexuell belästigt haben. Darüber hinaus soll sich Pell in seinem priesterlichen Gewand nach einer Sonntagsmesse in der Kathedrale St. Patrick in Melbourne entblößt haben.

Vorwurf der Vertuschung

Die Polizei hatte eine Sonderermittlungsgruppe eingesetzt, die den Missbrauchsvorwürfen gegen Pell nachgehen sollte. Beamte aus Melbourne vernahmen den Kardinal im Oktober 2016 in Rom. Die Anklage gegen Pell wurde im Sommer 2017 erhoben.

Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den australischen Kardinal waren auch schon früher aufgekommen. 2002 war Pell von einer Untersuchungskommission der Erzdiözese Melbourne vom Missbrauchsvorwurf aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Pell sieht sich zudem seit langem dem Vorwurf gegenüber, als Priester in Ballarat und später als Erzbischof von Melbourne die Vertuschung von Missbrauchsfällen begünstigt zu haben.


Quelle:
KNA