Moraltheologe Schallenberg zum Fall Oskar Gröning

"Bei eindeutigen Beweisen ist dafür zu büßen"

Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen wird Oskar Gröning, dem ehemaligen SS-Mann, vorgeworfen. Der 96-jährige hat ein Gnadengesuch eingereicht, das abgelehnt wurde. Nun ist eine Diskussion entbrannt, ob er in seinem Alter in Haft gehen sollte.

 (DR)

DOMRADIO.DE: Wir haben das Thema auf unserer Facebook-Seite diskutieren lassen. Da gab es viele Kommentare: "Alter schützt vor Strafe nicht", ein anderer Kommentar heißt: "Man darf nicht vergessen, dass vier Jahre im Alter von 96 Jahren lebenslänglich bedeutet". Da hat man doch das moralische Problem, auch wenn das Urteil im Prinzip richtig ist. Wie stehen Sie dazu?

Prof. Dr. Peter Schallenberg (Moraltheologe an der Theologischen Fakultät Paderborn): Als erstes würde mir die Unvergleichbarkeit von Quantität und Qualität einfallen, also von der Länge und Schwere der Strafe. Die Länge der Strafe im Vergleich zu dem, was geschehen ist, ob da jemand 96, 46 oder 26 Jahre alt ist, spielt zunächst einmal keine Rolle vor dem Strafrecht und auch nicht aus theologischer Sicht. Ob das jetzt im Alter von 96 faktisch lebenslänglich bedeutet, spielt auch erstmal keine Rolle. Die Strafe sieht zunächst ab von zeitlichen Erwägungen, also der Bezug auf noch verbleibende Lebenszeit oder das Lebensalter überhaupt. Mit Hilfe der Bestrafung wird deutlich gemacht, ob es sich um ein qualitativ schweres Verbrechen handelt.

DOMRADIO.DE: Wenn jemand im gleichen Alter für einen Raub oder für einen Einbruch verurteilt worden wäre, wäre es eine andere Situation sagen Sie?

Schallenberg: Ganz genau. Es geht um die Schwere des Verbrechens, zunächst vollkommen unabhängig davon, ob jemand schon sehr betagt oder noch jünger ist; mit Ausnahme der Tatsache, dass jemand unter den Jugendschutz fällt. In diesem Fall würde ich noch ein zweites hinzufügen: die Kategorie der Gnade ist ja eine Kategorie, die das Strafrecht nur in ganz seltenen Fällen kennt und die eine Tradition hat, die aus der Vergangenheit kommt. Das heißt, dass jemand Höheres in das Strafrecht eingreift und sagt: Wir begnadigen. Wir kennen das beim Bundespräsidenten. Eigentlich ist das ein theologischer Begriff, deswegen wäre es hier wichtig, nochmal nachzufragen: Was ist hier gemeint, wenn jemand um Begnadigung bittet?

DOMRADIO.DE: Diesen Begriff der Gnade verwendet auch der Zentralrat der Juden in seinem Kommentar dazu. Da heißt es im Fall von Gröning, er habe seine Schuld eingestanden. Er wurde rechtskräftig verurteilt und in so einem Fall ist die Gnade auch ein hohes Gut, das eine Rolle spielen sollte. Ist das für Sie auch ein Argument?

Schallenberg: Ja, grundsätzlich ist das ein Argument. Dabei würde ich zwei Dinge beachten, nämlich erstens: Begnadigung ist ein absoluter Ausnahmezustand. Unser Strafrecht kennt eigentlich die Begnadigung nicht, sozusagen im System nicht, sondern das ist ein Eingriff von oben. Früher vom Monarch, vom Herrscher - zu bestimmten Feiertagen, zu bestimmten Anlässen - wurden Begnadigungen ausgesprochen. Das ist eigentlich ein Eingriff von außen. Das Strafrecht hat solche Eingriffe nicht nötig. Der zweite Punkt, der damit verbunden ist: Was will das Strafrecht eigentlich? Erstens Bestrafung, also Sühne, Buße im eigentlichen Sinne.

Niemand wird davon lebendig, dass jemand im Gefängnis sitzt, aber es wird deutlich gemacht: Du hast dafür zu büßen. Auch das ist eigentlich keine säkulare, sondern eine theologische Kategorie. Was heißt das eigentlich, für etwas zu sühnen, für etwas einzustehen, die Verantwortung auf sich zu nehmen? Und das zweite, was damit verbunden ist - und das wird dann schon wieder problematischer - ist Resozialisierung. Das ist natürlich bei einem 26-jährigen, 36-jährigen, 46-jährigen leichter zu denken als bei einem 96-jährigen, bei dem im Grunde die Resozialisierung ganz in den Hintergrund tritt, angesichts des Alters, und der Aspekt der Sühne und der Buße und der reinen puren Bestrafung tritt ganz in den Vordergrund. 

DOMRADIO.DE: Wenn wir über das Alter sprechen, geht es ja nicht nur darum, dass es hier um einen Mann geht, der nicht mehr viele Jahre vor sich hat, sondern dass es um Verbrechen geht, die 70 Jahre in der Vergangenheit liegen. Dass so ein Verbrechen nicht ungeschehen gemacht wird durch die Zeit, ist klar. Aber spielt es trotzdem eine Rolle, dass seitdem schon so eine lange Zeit vergangen ist?

Schallenberg: Ja, das ist der schwierige Punkt der Verjährung. Wir sehen das ja jetzt an einem ganz anderen Fall, beim Einsturz des Kölner Stadtarchives am 3. März 2009. Bis 2. März muss der Prozess da vorangegangen sein, sonst tritt die Verjährung ein. Wir sehen das bei anderen Dingen auch. Wir hatten die Diskussion bei den Mißbrauchsfällen: Wann soll Verjährung einsetzen können? Können einige schwere Mißbrauchsfälle jemals verjähren? Kapitale Verbrechen müssen bestraft werden, solange es Zeugen dafür gibt und recherchiert werden kann - das würde ich persönlich aus einer theologschen und nicht-fachspezifischen juristischen Sicht sagen.

Man darf nicht vergessen, in diesem Fall handelt es sich um Mitwirkung am Holocaust und an Menschenvernichtung. Wenn das eindeutig erwiesen ist, dann meine ich aus theologischer Sicht, könnte es keine Verjährung geben, sondern dann müsste man sagen: Dafür ist zu büßen, auch um der Abschreckung Willen. Präzise gesagt wegen des Symbolcharakters, der deutlich macht, es handelt sich um ein monströses Verbechen, wo sozusagen die Begnadigung per Definition entzogen ist.  

Das Interview führte Renardo Schlegelmilch.


"DOCAT"-Autor Schallenberg / © Markus Nowak (KNA)
"DOCAT"-Autor Schallenberg / © Markus Nowak ( KNA )

Der Angeklagte Oskar Gröning (dpa)
Der Angeklagte Oskar Gröning / ( dpa )
Quelle:
DR
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