Kirche: Gesamtkonzept von Abtreibungsrecht nicht infrage stellen

"Integraler Teil des Schutzkonzepts"

Eine Ärztin aus Gießen hat auf ihrer Website Schwangerschaftsabbrüche angeboten. Dafür soll sie nun 6000 Euro Strafe zahlen. Dieses Urteil aus den vergangen Tagen heizt eine Debatte an.

 (DR)

Eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen würde nach Auffassung der katholischen Kirche die Gesamtkonzeption des Abtreibungsrechts infrage stellen. "Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts", betonte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch in Berlin. Er warnte vor einer Auflösung des Abtreibungskompromisses. "Nun an einen der Eckpfeiler der Lösung, der für den Schutz des ungeborenen Lebens so wichtig ist, die Axt anzulegen, hielte ich für verantwortungslos", sagte Jüsten.

Vertreter von SPD, Grünen, FDP und Linken streben eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung an. Das Amtsgericht Gießen hatte in der vergangenen Woche eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es beruft sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.

"Ich sehe keinen Handlungsbedarf", so Jüsten.

Jüsten beklagte in der Debatte "eine bewusst oder unbewusst fehlerhafte Bewertung der rechtlichen und tatsächlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen". Aus der Schutzpflicht des Staates folgere das Bundesverfassungsgericht, "dass die Frauen ergebnisoffen, aber in Richtung des Schutzes des ungeborenen Lebens zu beraten sind. Der Logik dieser positiven Werbepflicht für das ungeborene Leben entspricht das Werbeverbot für die Abtreibung."

Das Werbeverbot solle die Betroffenen auch vor manipulierten Informationen durch diejenigen schützen, die mit Abtreibungen Geld verdienten. "Ich sehe daher keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf", so Jüsten.

Internationaler Ebene zunehmend Bestrebungen

Jüsten äußerte die Befürchtung, dass eine Aufhebung des Werbeverbotes nur ein erster Schritt zur allgemeinen Lockerung des Lebensschutzes sein könne. "Wir beobachten auch auf internationaler Ebene zunehmend Bestrebungen, etwa in internationalen Verträgen unter anderem das vermeintliche Recht auf Abtreibung zu verankern. Dem sollte sich Deutschland mit seinem hohen Lebensschutzniveau entgegenstellen".


Karl Jüsten / © Harald Oppitz (KNA)
Karl Jüsten / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA