Menschenrechtler prangern Waffenexporte an - auch Deutschland in der Kritik

Gegen die Regeln

Westliche Staaten liefern Kriegsgeräte in Konfliktgebiete. Damit verstoßen sie gegen die Auflagen des Vertrages über den Waffenhandel. Das betonen Menschenrechtler zu Beginn der Staatenkonferenz zu dem Pakt in Genf.

Menschenrechtler kritisieren Waffenexporte unter anderem an Saudi-Arabien (dpa)
Menschenrechtler kritisieren Waffenexporte unter anderem an Saudi-Arabien / ( dpa )

Zum Auftakt einer Abrüstungskonferenz in Genf haben Menschenrechtler die USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland beschuldigt, mit Waffenexporten Konflikte anzuheizen. Viele Staaten lieferten Rüstungsgüter mit der Gefahr, dass mit ihnen Kriegsverbrechen verübt würden, kritisierten Amnesty International und weitere Organisationen. Bis Freitag tagt in Genf die Staatenkonferenz zum Vertrag über den Waffenhandel.

Die Abrüstungsinitiative Control Arms Coalition forderte, die Zivilisten in den Kriegsländern effektiv zu schützen. Die Staaten sollten das menschliche Leid lindern, wie es der Vertrag über den Waffenhandel vorsieht, verlangte Direktorin Aktivistin Anna Macdonald.

Kritik an Verkauf nach Saudi-Arabien

Die Rüstungsgegner prangerten besonders den Verkauf von Waffen an Saudi-Arabien an. Großbritannien habe seit Beginn des Jemen-Konflikts 2015 Geschäfte über Kriegsgerät mit Saudi-Arabien im Wert von mehr als vier Milliarden Euro abgeschlossen, hieß es. Saudi-Arabien führt im Jemen eine Militärallianz zur Unterstützung der Regierung im Kampf gegen die Huthi-Rebellen an.

Damit verletze Großbritannien klar seine Verpflichtungen aus dem knapp drei Jahre alten internationalen Vertrag über den Waffenhandel, weil Gräueltaten im Jemen-Konflikt ermöglicht würden, betonten die Menschenrechtler. Laut dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat die Koalition in vielen Fällen auch Angriffe gegen zivile Ziele geflogen. Märkte, Krankenhäuser, Schulen und Wohngebiete seien getroffen, Tausende Zivilisten getötet worden.

Mangelnde Transparenz

Auch Deutschland genehmige Rüstungslieferungen an Saudi-Arabien oder Zulieferungen, kritisierten die Aktivisten. Zudem hätten Frankreich, Spanien, Schweiz und Italien - ebenfalls Vertragsstaaten - Rüstungsgüter an Saudi-Arabien geliefert. Die USA vereinbarten laut Amnesty sogar Waffengeschäfte mit einem potenziellen Volumen von mehr als 90 Milliarden Euro mit dem Königreich. Die USA sind dem Pakt über Waffenhandel nicht beigetreten, sie haben ihn aber unterzeichnet.

Frankreich, Großbritannien und Italien hätten ferner Waffen an das Militärregime in Ägypten verkauft. Amnesty kritisierte auch die mangelnde Transparenz bei den Geschäften. Viele Vertragsstaaten würden entgegen ihrer Verpflichtungen Exporte und Importe nicht offenlegen. Andere Vertragsstaaten wie Südafrika, Großbritannien, Frankreich und Österreich machten nur lückenhafte Angaben.

Forderung: Auch USA, Russland und China sollen beitreten

Der Vorsitzende der Staatenkonferenz, der finnische Diplomat Klaus Korhonen, forderte, dass die USA sowie Russland und China dem "Arms Trade Treaty" (ATT) beitreten sollten. Es sei unerlässlich, dass die drei größten Waffenexport-Staaten sich an die vertraglichen Verpflichtungen hielten. Auch der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer, warb für weitere Beitritte.

Das Abkommen verbietet den Export von Rüstungsgütern, wenn dadurch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ermöglicht werden können. Der Export soll auch unterbleiben, wenn die Waffen zu ernsthaften Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte beitragen können. Lieferungen an Terroristen oder Kriminelle sind untersagt.

Ziel des Vertrages ist es, den Frieden zu fördern, menschliches Leid zu mindern und den illegalen Waffenhandel zu beenden. Unter den Pakt fallen Gewehre, Artillerie, Panzer, Kampfjets, Kriegsschiffe und Munition. Jedoch drohen den Staaten bei Vertragsbrüchen keine Sanktionen. Bislang haben 130 Staaten den ATT unterzeichnet; 92 Staaten sind dem Pakt beigetreten. Das Abkommen trat am 24. Dezember 2014 in Kraft.


Quelle:
epd