Ethik-Kommission legt Leitlinien für automatisiertes Fahren vor

Sach- und Tierschäden vor Personenschäden

Computergesteuertes Fahren wirft zahlreiche rechtliche, aber auch ethische Fragen auf. Ist im Falle eines Unfalls etwa ein Kind nicht zu verletzen höher einzuschätzen als die Unversehrtheit eines Erwachsenen?

Viele ethische Fragen durch computergesteuertes Fahren / © Kay Nietfeld (dpa)
Viele ethische Fragen durch computergesteuertes Fahren / © Kay Nietfeld ( dpa )

Die Ethik-Kommission im Bundesverkehrsministerium hat ihren ersten Bericht und Leitlinien zum automatisierten Fahren vorgelegt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte dazu eine Kommission unter Leitung des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio eingesetzt. In ihren Empfehlungen soll es darum gehen, was automatisierte Fahrsysteme künftig dürfen und was aus ethischen Gründen ausdrücklich nicht. Im Falle eines Unfalls etwa soll Sachschaden stets vor Personenschaden gehen.

Sach- und Tierschäden haben Vorrang

Die 14-köpfige Kommission hat Leitlinien in Form von 20 Thesen zum automatisierten und vernetzten Fahren formuliert. Dem Ende September 2016 gebildeten Gremium gehörten neben Juristen, Ingenieuren und Vertretern von VW, Daimler und dem ADAC unter anderem auch ein Philosoph, ein Theologe und ein Verbraucherschützer an. Teil der Arbeit des Gremiums war auch eine Praxisfahrt mit Versuchsfahrzeugen verschiedener Hersteller.

Diese Regeln besagen etwa: "Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen." So müssten Sach- und Tierschäden bei Unfällen immer Vorrang vor dem Personenschaden haben. Und: "Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt." Die Ethik-Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass das automatisierte und vernetzte Fahren sogar ethisch geboten sei, "wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer".

Mit Blick auf Haftungsfragen hieß es, "in jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer". Wer fährt, müsse dokumentiert und gespeichert werden. Angesichts der zu erwartenden riesigen Datenmenge forderte Di Fabio einen "neue Transparenz". Dies sei nötig, damit Fahrer selbst über Weitergabe und Verwendung der Fahrzeugdaten entscheiden können.

Warnung vor Totalüberwachung

Zudem warnen die Experten vor einer Totalüberwachung der Verkehrsteilnehmer. Fahrzeughalter und -nutzer müssten "grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten" entscheiden dürfen. Auch auf die Gefahr einer Manipulation der Fahrzeugsteuerung weist die Kommission hin.

Di Fabio betonte, der Kommission sei es nur möglich gewesen, den heutigen Stand der Technik zu bewerten. Allerdings unterliege die Entwicklung rasanten Veränderungen. Die 20 Thesen sollten deshalb eine Diskussionsgrundlage sein. Die Kommission sei bei vielen Punkten ambivalent gewesen und habe häufig "mit entschiedenen Sowohl-als-auch" argumentiert. Klar sei aber, wenn die neue Technik mehr Verkehrssicherheit verspreche, dann müsse Politik eine positive Grundentscheidung treffen. Priorität müsse die möglichst vollständige Vermeidung von Unfällen haben. Zugleich betonte Di Fabio, bestimmte Grenzsituationen seien nicht programmierbar.

Die Kommission hatte im Herbst ihre Beratungen aufgenommen. Ihr gehören Wissenschaftler sowie unter anderem Vertreter von Autobranche, Verbraucherschützern und vom Autofahrerclub ADAC an.

Computer dürfen in Autos in Deutschland künftig Fahrfunktionen übernehmen - der Mensch am Lenkrad muss aber immer wieder eingreifen können. Der Rechtsrahmen dafür war im Mai verabschiedet worden.


Verkehrsminister Dobrindt mit Ethik-Kommission / © Kay Nietfeld (dpa)
Verkehrsminister Dobrindt mit Ethik-Kommission / © Kay Nietfeld ( dpa )
Quelle:
KNA , dpa , epd