Strafrechtler plädiert für Obergrenze

Wie lang ist "lebenslang"?

Im deutschen Strafrecht heißt das höchste Strafmaß "lebenslänglich" und dauert mindestens 15 Jahre. Nach oben gibt es bisher keine Grenzen. Ein Strafrechtler aus Hannover ist jetzt für eine Einführung einer Obergrenze.

Autor/in:
Stefan Korinth
Gefängniszelle / © Patrick Pleul (dpa)
Gefängniszelle / © Patrick Pleul ( dpa )

Der hannoversche Strafrechtler Bernd-Dieter Meier plädiert für eine zeitliche Obergrenze bei "lebenslänglichen" Freiheitsstrafen. Demnach solle der Strafvollzug bei "normalen Mordfällen" wie Beziehungstaten auf 15 Jahre und in schwereren Fällen auf 20 Jahre beschränkt werden, sagte der Professor der Leibniz Universität Hannover dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Rande einer Tagung der Evangelischen Akademie Loccum. "Das reicht als Sühneleistung für die Gesellschaft aus."

Bislang gebe es keine Obergrenzen, sondern nur eine Mindeststrafdauer von 15 Jahren, nach der lebenslänglich Verurteilte unter bestimmten Bedingungen entlassen werden könnten, sagte der Jurist. Ausgenommen von seinem Vorschlag seien jedoch besonders schwere Verbrechen wie Mehrfachmord.

"Mord ist nicht gleich Mord"

Meier hatte für eine wissenschaftliche Untersuchung sämtliche 196 Urteile zu vollendetem Mord ausgewertet, die in den Jahren 2013 und 2014 in Deutschland ausgesprochen wurden. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe werde in der Rechtspraxis nur auf Mordfälle angewandt, erläuterte er. Die Gerichte betrachteten die Mordfälle jedoch differenziert. "Mord ist nicht gleich Mord."

In einem Drittel aller Fälle werde gar keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern eine "zeitige Strafe" von maximal 15 Jahren ausgesprochen, sagte der Kriminologe. Der "normale Mord" sei eine Beziehungstat, bei der meist Alkohol im Spiel sei. Diese Tat entwickele sich aus einer einmaligen Situation, die nicht wiederholbar sei. Hier suchten die Gerichte oft nach mildernden Gründen.

Jurist fordert 20 Jahre Maximum

Derzeit könnten lebenslänglich Verurteilte frühestens nach 15 Jahren aus der Justizvollzugsanstalt entlassen werden. Das könne so bleiben solle aber grundsätzlich auch zur Obergrenze werden, forderte Meier. Derzeit komme gut die Hälfte aller lebenslänglich verurteilten Täter nach rund 15 Jahren wieder frei. Entlassen werde nach dieser Mindestdauer, wer keine Rückfallwahrscheinlichkeit aufweise und wenn zusätzlich auch keine besondere Schwere der Schuld vorliege.

Zudem müssten die infrage kommenden Verurteilten die Entlassung auch selbst wollen, betonte der Strafrechtler. Dies sei nicht selbstverständlich. Nach spätestens 20 Jahren müsse aber allen Verurteilten diese Möglichkeit eingeräumt werden.

Opferverbände halten dagegen

Die Forderung von Gruppen, beispielsweise Opferverbänden, nach einer Erhöhung der Mindestdauer nannte Meier "unsinnig". Bei einer Rückfallwahrscheinlichkeit erfolge sowieso keine Freilassung. Die Wahrscheinlichkeit lebenslänglich Verurteilter in irgendeiner Hinsicht wieder kriminell zu werden liege bei lediglich 13 Prozent in den ersten drei Jahren. Dies sei ein sehr geringer Wert. Die Rückfallquote aller straffällig Gewordenen liege in den ersten drei Jahren zum Vergleich bei 46 Prozent.

Meier zufolge sitzen mehr als 1.800 lebenslänglich Verurteilte in deutschen Gefängnissen ein. Deutschland liege damit "im Mittelfeld" der europäischen Länder. Seit 2010 sei die Zahl leicht rückläufig. Zehn bis zwölf Prozent der in Deutschland lebenslänglich Verurteilten würden während des Strafvollzuges sterben. Der tatsächliche Freiheitsentzug betrage bei lebenslänglich Verurteilten im Mittelwert 16,7 Jahre, das Maximum liege bei 49,8 Jahren.


Blick in einen verschlossenen Gefängnisflur einer JVA / © Marcus Führer (dpa)
Blick in einen verschlossenen Gefängnisflur einer JVA / © Marcus Führer ( dpa )
Quelle:
epd