Debatte um Suizidbeihilfe

Ethikrat widerspricht jüngstem Urteil zur Sterbehilfe

​Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabe todbringender Medikamente an Sterbewillige stößt im Deutschen Ethikrat auf scharfe Kritik. Die Mehrheit des Rates hält die Gerichtsentscheidung für unvereinbar mit ethischen Grundwerten.

Diskussion über Sterbehilfe / © Gaetan Bally (dpa)
Diskussion über Sterbehilfe / © Gaetan Bally ( dpa )

In einer Stellungnahme bewertet eine Mehrheit von 16 Mitgliedern des 26-köpfigen Ethikrats das Urteil für unvereinbar mit Grundwerten des Gesetzgebers, der 2015 ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe beschlossen hatte.

Die Leipziger Richter hatten entschieden, dass der Staat einem schwer leidenden Patienten im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (Az.: BVerwG 3 C 19.15). Vor staatlicher Suizidhilfe hatten zuvor auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Bundesärztekammer und die Kirchen gewarnt.

"Extreme Notlage"

Im konkreten Fall ging es um den Sterbewunsch einer vom Hals abwärts gelähmten Frau. Ihren Antrag auf tödlich wirkende Medikamente hatte das Bundesinstitut abgelehnt. Die Leipziger Richter bemängelten, dass die Behörde den Antrag nicht geprüft hat.

Nach ihrer Ansicht muss eine Erlaubnis für den Erwerb der Mittel erteilt werden, wenn eine "extreme Notlage" Sterbewilliger vorliegt und keine andere zumutbare Verwirklichung des Sterbewunsches zur Verfügung steht. In der Urteilsbegründung wird auf das Persönlichkeitsrecht verwiesen.

Objektive Bewertung nicht möglich

Im Ethikrat stößt auf Kritik, dass das Bundesamt zur entscheidenden Instanz werden soll. "Das Urteil führt de facto zu einer Unterstützungspflicht des Staates bei Suizidwünschen", sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bedingung soll laut Urteil ein "unerträglicher Leidensdruck" sein, der aber nach Auffassung des Ethikrats schwer von einer Behörde eingeschätzt werden kann.

"Da der unerträgliche Leidensdruck nur subjektiv bestimmt werden kann, ist schwer vorstellbar, wie die Zahl der Fälle auf extreme Ausnahmesituationen beschränkt werden soll", warnte Dabrock, der sich dem Mehrheitsvotum angeschlossen hat.

Suizidprävention weiter stärken

Eine Minderheit des Ethikrats hält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dagegen für ethisch wohl erwogen. In existenziellen Grenzfällen dürfe ein generell begründbares Verbot nicht zum Gebot der Unmenschlichkeit werden.

Einig war sich der Ethikrat in seiner Forderung, die Suizidvorbeugung ebenso wie die Hospiz- und Palliativversorgung zu stärken. Menschen in ihrer letzten Lebensphase müssten besser versorgt werden.

"Selbsttötung nicht fördern"

Unterdessen appellierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz an die Bundesregierung und den Bundestag, gesetzliche Klarheit zu schaffen. Der Staat müsse den freien Suizidwunsch eines Einzelnen zwar respektieren, dürfe die Selbsttötung aber nicht fördern, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Bundesgesundheitsminister Gröhe müsse verhindern, dass das Bundesinstitut tödliche Medikamente ausgebe. Notfalls müsse der Bundestag staatlicher Suizidbeihilfe einen Riegel vorschieben.

Bundesinstitut: Fast 30 Anträge - Urteil noch in Prüfung

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mehren sich nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Anträge auf Abgabe tödlich wirkender Medikamente. Wie die Behörde in Bonn am Donnerstag auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes mitteilte, liegen inzwischen 26 Anträge vor. Anfang April waren es noch zwölf Anträge. 

Noch wird sowohl im Bundesinstitut als auch im Bundesgesundheitsministerium geprüft, wie man mit dem Urteil umgehen will, gegen das auf dem rechtlichen Weg nur Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich ist. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte nach dem Urteil erklärt, der Staat dürfe nicht zum Handlanger der Beihilfe zum Suizid werden.

Laut Gesundheitsministerium wurde für die Prüfung der Urteilsbegründung ein Gutachten an den ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio vergeben. Erst wenn feststeht, wie der Staat mit dem Urteil verfahren wird, würden die 26 Antragsteller kontaktiert, erklärte das Bundesinstitut.


Quelle:
KNA , epd