Kirchen veranstalten bundesweite "Woche für das Leben"

"Kinderwunsch - Wunschkind - Designerbaby"

Elternschaft lässt sich heute von Partnerschaft trennen: Frauen können Eizellen einfrieren. Homosexuelle Männer können im Ausland eine Leihmutter engagieren. Fortpflanzung braucht nicht mal mehr Sex. Alles Themen der "Woche für das Leben".

Autor/in:
Christoph Arens
Medizinische Entwicklung bei Geburten spürbar / © Patrick Pleul (dpa)
Medizinische Entwicklung bei Geburten spürbar / © Patrick Pleul ( dpa )

Als 1978 in England mit Louise Brown das weltweit erste Retortenbaby geboren wurde, war das eine Sensation. Die Menschen waren fasziniert und erschrocken zugleich von den Möglichkeiten der Medizin. Inzwischen ist das völlig normal: Von 1997 bis 2014 wurden allein in Deutschland 233.749 Kinder mit Hilfe der Reproduktionsmedizin geboren.

Menschen als Produkt von Labortechnik?

Ständig werden neue Verfahren entwickelt, die zuvor noch undenkbar waren. Durch Präimplantationsdiagnostik (PID) lassen sich Embryonen noch vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersuchen. Einfache Bluttests bei Schwangeren ermöglichen das Aufspüren von Erbkrankheiten. Schwule und lesbische Paare werden durch Leihmutterschaft, Samen-, Eizellen- oder Embryonenspenden Eltern. Und am Horizont zeichnen sich neue gentechnische Methoden ab, mit denen das Erbgut von Menschen gezielt verändert werden könnte.

Und jedes Mal werden neue ethische, rechtliche und soziale Probleme aufgeworfen: Werden Menschen zunehmend das Produkt von Labortechnik?

Was tun, wenn biologische und rechtliche Elternschaft auseinanderfallen? Und wie weit sind neue diagnostische Methoden zum Erkennen von Erbkrankheiten gerechtfertigt? Mit diesen Fragen beschäftigt sich ab diesem Samstag auch die bundesweite "Woche für das Leben" der beiden großen Kirchen. Sie steht bis zum 6. Mai unter dem Motto "Kinderwunsch - Wunschkind - Designerbaby" und wird in Kassel eröffnet.

Steigende Nachfrage bei Reproduktionsmedizin

Sicher ist: Die Nachfrage nach Reproduktionsmedizin steigt. In Deutschland ist nach Darstellung des Bundesfamilienministeriums fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Das liegt auch daran, dass Frauen sich immer später für Kinder entscheiden - und die weibliche Fruchtbarkeit im Verlauf des dritten Lebensjahrzehnts deutlich abnimmt.

Reproduktionstechnologien sind längst ein globales Phänomen - mit großen Gewinnspannen. Länder mit liberalen rechtlichen Regelungen profitieren besonders. In Indien etwa gibt es mehrere hundert Babykliniken, in denen Leihmütter Nachwuchs für europäische und amerikanische Paare austragen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz dagegen gilt als äußerst restriktiv und steht damit - angesichts eines weltweiten Medizintourismus - besonders unter Druck.

Noch ist beispielsweise in der Bundesrepublik die Leihmutterschaft verboten - auch, um die Ausbeutung armer Frauen als Leihmütter zu verhindern und das Anrecht jedes Kindes auf Kenntnis seiner Eltern zu garantieren. Doch 2014 hat der Bundesgerichtshof in einem sehr speziellen Fall die Weichen in eine andere Richtung gestellt: Zwei homosexuelle Männer aus Berlin waren in den USA beide als Väter eines Kindes anerkannt worden, das von einer Leihmutter ausgetragen wurde - gezeugt mit dem Samen eines der beiden Väter und der Eizelle einer anonymen Spenderin. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die doppelte Vaterschaft zum Wohl des Kindes auch vor dem deutschen Recht Bestand haben sollte. Am vergangenen Wochenende allerdings stellte sich das Oberlandesgericht Braunschweig in einem anderen Fall gegen die Karlsruher Richter und gegen eine "bewusste Umgehung nationaler Gesetze".

Auswirkungen auf das Rechtssystem

Der Fall zeigt, dass die neuen Techniken erhebliche Auswirkungen auf das Rechtssystem haben: Die klassische Familie - Frau und Mann, verheiratet, mit leiblichen Kindern - ist nur noch eine Möglichkeit unter vielen. "Unsere Gesetze sind für zwei miteinander verheiratete Eltern geschrieben. Sie müssen dringend an die neuen Realitäten angepasst werden", erklärte Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz im vergangenen Jahr auf dem Deutschen Juristentag.

Die Kirchen sehen sich in dieser Debatte als Anwalt der Humanität, der Gottesebenbildlichkeit und der Unverfügbarkeit des Menschen. Die Wissenschaft ermögliche zwar neue technische Verfahren, betont der Mainzer katholische Moraltheologe Johannes Reiter. Sie gäben aber kein Orientierungswissen mit Blick auf ethische Grenzen und Fragen der Menschenwürde. "Wenn wir wissen, was wir technisch können, wissen wir noch lange nicht, was wir moralisch sollen." Kinder, so fasst Reiter die Position der Kirchen zusammen, seien ein Geschenk der Liebe und nicht Produkt einer Labortechnik.


Quelle:
KNA