Niedersachsen: Verstreuen von Asche Verstorbener erlaubt

Neues Landesgesetz

In Niedersachsen kann die Asche von Verstorbene künftig auf entsprechenden Flächen verstreut werden.  Natursteine aus Kinderarbeit soll verboten werden.

Urne / © Patrick Seeger (dpa)
Urne / © Patrick Seeger ( dpa )

Niedersachsens Landesregierung hat eine Novellierung des Landesgesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen beschlossen. Dies bedeute mehr Sicherheit und Schutz für Patienten, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) am Dienstag in Hannover.

Mit den geplanten Änderungen solle das Bestattungswesen in Niedersachsen im Interesse einer besseren Aufklärung von Todesursachen weiterentwickelt und rechtssicher ausgestaltet werden. Der Gesetzentwurf werde nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Keine Kinderarbeit auf Friedhöfen

Die Novelle sieht unter anderem ärztliche Meldepflichten bei der äußeren Leichenschau und die Möglichkeit einer erweiterten inneren Leichenschau durch die rechtsmedizinischen Institute in Niedersachsen vor. Außerdem leistet das Gesetzesvorhaben nach den Angaben einen wichtigen Beitrag zur Erkennung und Aufklärung der Todesursache bei Kindern, die vor ihrem sechsten Lebensjahr gestorben sind. In zweifelhaften Fällen soll eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglicht werden.

Weiter greift der Entwurf aktuelle gesellschaftliche Forderungen auf: So wird nach Angaben der Landesregierung die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzungen verboten wird. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, Asche von Verstorbenen auf dafür zugelassenen Friedhofsflächen zu verstreuen.


Quelle:
KNA