Vatikan: Urnenbestattung nur an würdigen Orten

Keine Asche auf See

Die Asche Verstorbener muss nach einem neuen Vatikan-Dokument an einem "heiligen Ort" aufbewahrt werden. Das Ausstreuen der Asche in der freien Natur sowie auf See ist nach katholischer Lehre nicht gestattet.

Gemeinsame Seebestattung für Mensch und Tier möglich / © Ingo Wagner (dpa)
Gemeinsame Seebestattung für Mensch und Tier möglich / © Ingo Wagner ( dpa )

Mit einer neuen Instruktion schafft der Vatikan Klarheit für den Umgang mit der Asche Verstorbener: Aufbewahrung in Wohnräumen, Ausstreuen der Asche in der Natur oder ihre Verarbeitung in Schmuckstücken sowie anderen Erinnerungsgegenständen sind nach katholischer Lehre nicht gestattet.

Stattdessen müsse die Asche an "einem heiligen Ort" aufbewahrt werden, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Instruktion "Ad resurgendum cum Christo" (Zur Auferstehung mit Christus) der vatikanischen Glaubenskongregation. Thema sind die "Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung".

Das Dokument, das Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Ludwig Müller vorstellte, trage der Tatsache Rechnung, dass eine Feuerbestattung mittlerweile stark verbreitet sei und sich auch neue Ideen verbreiteten, "die dem Glauben der Kirche widersprechen". Die neue Instruktion solle die "lehrmäßigen und pastoralen Gründe" für eine vorrangige Erdbestattung darlegen, an der die Glaubenskongregation in Erinnerung an den Tod und das Begräbnis Jesu weiter festhält.

Ehrfurcht gewährleisten

Gleichzeitig würden auch Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall einer Feuerbestattung festgelegt. Die neue Instruktion untersagt prinzipiell die Aufbewahrung der Asche Verstorbener in Wohnungen. Ausnahmen seien nur bei "schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen" möglich, heißt es in dem Text. In jedem Fall müssten "Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung" gewährleistet sein.

Gegen Bestattungsformen, die eine pantheistische, naturreligiöse oder nihilistische Deutung nahelegen, hat die katholische Kirche grundlegende Vorbehalte. Bei Kremationen und Urnenbestattungen wirkt die katholische Kirche mit, sofern diese nicht aus Gründen erfolgen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.

Biblische Begründung

Für Katholiken war eine Einäscherung seit dem Edikt von Paderborn 785 durch Karl den Großen verboten. Begründet wurde dies biblisch; im Alten Testament wird Feuerbestattung als schwere Schande bezeichnet. Zudem sah die Kirche darin eine Leugnung der leiblichen Auferstehung. Erst im Juli 1963 erlaubte der Vatikan auch katholischen Christen Einäscherungen.

Heute ist die Feuerbestattung katholischen Christen erlaubt, wenn dadurch der christliche Glaube nicht ausdrücklich geleugnet werden soll, heißt es in dem von der katholischen Deutsche Bischofskonferenz herausgegebenen Erwachsenenkatechismus.

Zunehmend sei eine Tendenz zu beobachten, dass nicht mehr ein traditioneller Friedhof oder ein Kolumbarium Ort der letzten Ruhe für die Asche eines Verstorbenen ist, heißt es in einer Orientierungshilfe der Bischofskonferenz zum Wandel in der Bestattungskultur von 2011. Wo die Urne in einer Seebestattung dem Meer überantwortet werde oder die Asche auf einer Wiese oder einem anderen Ort in der Natur ausgestreut werde, fehle den Angehörigen wie bei einer anonymen Bestattung auf dem Friedhof ein spezifischer und klar erkennbarer Ort der Trauer. Die Kirche sehe diese Entwicklung mit Sorge und habe grundlegende Vorbehalte gegen diese Bestattungsformen


Quelle:
KNA , epd