Katholikenkomitee fordert Bundestagsentscheidung über Gentests

Entschieder Einspruch

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert den Bundestag zu einer Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit genetischer Tests in der Schwangerschaft auf. Vor allem geht es dabei um den Test zur frühzeitigen Erkennung des Down-Syndroms bei Ungeborenen.

Schwangere / © Zoltan Balogh (dpa)
Schwangere / © Zoltan Balogh ( dpa )

Das höchste repräsentative Gremium des deutschen Laien-Katholizismus unterstützt damit einen Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen, wie ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Freitagabend betonte.

Nach einem solchen Bluttest für Schwangere würden viele dieser Kinder abgetrieben, beklagte Sternberg: "Gegen die Normalisierung einer Pränataldiagnostik, die nur den Zweck hat, eine Auslese von genetisch auffälligen Embryonen vorzubereiten, müssen wir entschieden Einspruch einlegen."

Prüfverfahren eingeleitet

Der Ausschuss hatte Mitte August ein Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob der Test künftig eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Risikoschwangerschaften werden soll. Zugleich hatte das Gremium klare Entscheidungen des Gesetzgebers gefordert. Der Gemeinsame Ausschuss sei nicht der richtige Ort, um über solche schwerwiegenden ethischen Fragen zu entscheiden.

Der Gesetzgeber, so Sternberg, müsse sich grundsätzlich damit auseinandersetzen, ob solche genetischen Tests zur Werteordnung der Gesellschaft passen. "Das ist eine Entscheidung von großer Tragweite für den Weg unserer Gesellschaft. Der Ort, um über solche schwerwiegenden ethischen Fragen zu entscheiden, muss der Deutsche Bundestag sein." ZdK und Kirche müssten dazu ihren spezifisch christlichen Beitrag leisten, so Stenberg weiter: "Dabei ist uns als Anwalt der Schwachen die Bundestagsentscheidung für das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe vor einem Jahr eine große Ermutigung, dass unsere Stimme gehört und gebraucht wird."

Bereits zuvor hatten sich Kirchenvertreter, Behindertenverbände und etliche Politiker gegen eine Aufnahme der Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. Der Test übe Druck aus auf schwangere Frauen und leiste letztlich der Diskriminierung Behinderter Vorschub, sagte etwa der katholische Moraltheologe Franz-Josef Bormann der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Vor allem Kinder mit dem Down-Syndrom würden dadurch zunehmend als "vermeidbares Problem" wahrgenommen, so Bormann, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.


Quelle:
KNA