Theologe Schockenhoff zur Rolle des Ethikrats und aktuellen Kontroversen

Eine Fahrt ins Ungewisse

​Organspende, Sterbehilfe, Embryonenschutz. Der Freiburger Theologe Eberhard Schockenhoff hat als Mitglied des Deutschen Ethikrats zentrale Zukunftsdebatten mitgeprägt. Im März scheidet er aus dem Gremium aus und zieht im Interview Bilanz. 

Autor/in:
Volker Hasenauer
Prof. Eberhard Schockenhoff (KNA)
Prof. Eberhard Schockenhoff / ( KNA )

Katholische Nachrichten-Agentur (KNA): Herr Professor Schockenhoff, 15 Jahre haben Sie im Nationalen und danach im Deutschen Ethikrat über bioethische und gesellschaftspolitische Zukunftsfragen diskutiert. Was waren die schwierigsten Entscheidungen?

Professor Eberhard Schockenhoff (Moraltheologe und Mitglied im Deutschen Ethikrat): Am Anfang die grundlegenden Entscheidungen zur Stammzellforschung. Dann mit Blick auf die Schutzwürdigkeit des frühen Embryos die Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik. Hier mussten wir die hochrangigen Ziele der Forschung und das Interesse künftiger Patienten im Blick auf mögliche neue Therapien mit der Menschenwürde des Embryos abwägen. Zentral waren auch die Fragestellungen im Bereich Sterbehilfe und Selbstbestimmung am Lebensende.

KNA: Sehr kontrovers diskutierte der Ethikrat das Feld der Organspende. Einige Mediziner stellten den Hirntod als Kriterium für die Organspende infrage und kritisieren die Organentnahme als Eingriff in den Sterbeprozess. Haben Sie hier Zweifel an Ihrer grundsätzlich positiven Haltung zur Organspende bekommen?

Schockenhoff: Ob man sich für sich oder für Angehörige zur Organspende entscheidet, ist eine enorm schwierige ethische Frage. Für mich ist und bleibt das Konzept der Spende nach Feststellung des Hirntods aber richtig und überzeugend. Und ich zweifle auch nicht an den medizinischen Kriterien, wenn der Hirntod diagnostiziert wird.

KNA: Bedauern Sie Ihr Ausscheiden aus dem Ethikrat?

Schockenhoff: Nach 15 Jahren ist ein guter Zeitpunkt gekommen, einen Schnitt zu machen. Es war eine ungemein herausfordernde und persönliche bereichernde Tätigkeit, die mich als Theologen in Kontakt und Austausch mit Experten der verschiedensten Fachbereiche gebracht hat. Zugleich ist das öffentliche Interesse an der Arbeit des Ethikrats mit den Jahren gewachsen. Der Ethikrat war und ist für Kirche und Theologie eine wichtige Chance, sich an zentralen gesellschaftspolitischen Debatten zu beteiligen.

KNA: Warum braucht es überhaupt das Gremium des Ethikrats, wie es inzwischen in fast allen Industrieländern etabliert ist?

Schockenhoff: Zum einen sind im Bereich der Lebenswissenschaften die Fragestellungen so komplex, dass es für die Entscheidungsträger in den Parlamenten sehr schwierig geworden ist, sich ein eigenes Bild zu machen. Deshalb versucht der Ethikrat, einen umfassenden empirischen Sachstandsbericht zu erarbeiten, auf dessen Basis eine eigene Urteilsbildung möglich ist. Zweitens ist die Gesellschaft pluraler geworden, die Gemeinsamkeit an ethischen Grundüberzeugungen schwindet. Daher ist es wichtig, dass es vor einer Entscheidung im Parlament einen intensiven Austausch aller relevanten wissenschaftlichen Positionen und gesellschaftlichen Gruppen gibt. Denn die Politik muss über Fragen entscheiden, über die es keinen gesellschaftlichen Konsens gibt und die trotzdem von hoher Relevanz für alle Bürger sind. Die Hoffnung ist, dass die unterlegenen Seite Entscheidungen später leichter akzeptiert, wenn es vorher eine umfassende Debatte gegeben hat. Genau dies hat der Ethikrat geleistet, und genau hier sehe ich auch den wichtigsten Grund, warum wir den Ethikrat auch in Zukunft brauchen.

KNA: Wie unabhängig kann der Ethikrat denn überhaupt arbeiten, wenn die Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung berufen werden?

Schockenhoff: Die Vielfalt der gesellschaftlichen Positionen ist durch die Mitglieder immer gut abgebildet worden. Und wir konnten immer völlig frei beraten.

KNA: Waren Sie selbst dem Vorwurf ausgesetzt, bloß die kirchliche Lehrmeinung zu vertreten und die sich schnell ändernden Lebenswirklichkeiten nicht angemessen zu berücksichtigen?

Schockenhoff: Das mag es in Einzelfällen gegeben haben, hat sich aber in der Diskussion schnell entkräften lassen. Denn zur Methodik moderner theologischer Ethik gehört es ganz selbstverständlich, den humanwissenschaftlichen Sachstand aufzugreifen und nur Argumente zu verwenden, die der praktischen Vernunft zugänglich sind. Mit göttlicher Offenbarung kommt man im Ethikrat nicht weiter.

KNA: In verschiedenen sozialethischen Fragen sind zuletzt auch Gegensätze zwischen katholischer und evangelischer Kirche sichtbar geworden.

Schockenhoff: Leider ja. Und das schwächt die christliche Position als Ganzes. Umgekehrt darf man das nicht dramatisieren. Das Feld der Gemeinsamkeiten bei ethischen Fragen zwischen evangelischer und katholischer Kirche ist sehr viel größer als die Unterschiede.

KNA: Bislang galt es weltweit als Tabu, in die menschliche Keimbahn einzugreifen. Nun sind in Großbritannien Experimente erlaubt worden, wo Forscher das Erbgut manipulieren wollen.

Schockenhoff: Das ist eine dramatische Entwicklung. Großbritannien hat schon mehrfach Vorstöße zu internationalen bioethischen Grenzziehungen torpediert, etwa mit seiner Weigerung zu einem eindeutigen Klonverbot. Der für mich entscheidende Punkt ist, dass von den Eingriffen nicht nur das individuelle Genom eines Einzelnen betroffen ist, sondern - wenn er sich fortpflanzt - alle künftigen Generationen. Das ist eine Reise ins Ungewisse. Niemand kann heute seriös die Folgen abschätzen. Es ist, als ob ich in einen Zug einsteige, aus dem ich nicht mehr herauskomme und von dem ich nicht weiß, wohin er fährt.

KNA: Lässt Sie dieser ethische Tabubruch resignieren?

Schockenhoff: Man sollte die Gesamtsituation anschauen. Und die ist gar nicht so schlecht. So haben Frankreich, Italien und Deutschland bei der Suizidbeihilfe gesetzliche Lösungen gefunden, die ganz klar eine Grenze zur Tötung auf Verlangen und zur geschäftsmäßigen Beihilfe ziehen. Auch bei der künstlichen Befruchtung hat Frankreich die deutsche Praxis übernommen, dass in der Regel nur drei Embryonen erzeugt werden, die man der Frau auch übertragen kann, damit möglichst wenige, idealerweise keine überzählige Embryonen entstehen. Damit setzen sich Frankreich und Deutschland eindeutig von der britischen Praxis ab, wo es keine solche Begrenzung gibt und infolge dessen eine unüberschaubare Zahl tiefgefrorener Embryonen in den Laboratorien lagert. Nach Ablauf einer fünfjährigen Schutzpflicht werden sie vernichtet. Dass dies keine Lösung ist, haben viele Länder erkannt. Und es zeigt, dass sich nüchternes Argumentieren lohnt und dass wir im internationalen Vergleich keineswegs auf verlorenem Posten stehen.

 


Quelle:
KNA