34 PID-Untersuchungen in Deutschland

Geringere Nachfrage als erwartet

Die politisch lange umstrittene molekulargenetische Untersuchung von Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter wird in Deutschland bisher kaum genutzt. Bis Mitte 2015 waren es 34 Fälle.

Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau (dpa)
Eine Hebamme untersucht eine schwangere Frau / ( dpa )

Aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag geht hervor, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) 2014 fünfmal bei vier Paaren angewendet wurde. Bis Mitte 2015 sind es dem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Bericht zufolge 34 Fälle gewesen.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes 2011 war der Bundestag von bis zu 300 Diagnostiken im Jahr ausgegangen. Mit dem Gesetz war die PID unter Auflagen erlaubt worden. Sie darf nach einer künstlichen Befruchtung nur angewendet werden, um schwere Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten auszuschließen, bevor Embryonen in die Gebärmutter verpflanzt werden. Per PID ist auch eine Geschlechtsbestimmung möglich. Sie darf aber keine Rolle spielen.

Kirche lehnt PID ab

Abgelehnt wird die PID unter anderen von der katholischen Kirche. Sie warnt davor, dass PID zu einer neuen Form der Selektion zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben führt. Sie befürchtet zugleich, dass die Methode zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führt, behinderte Kinder zu akzeptieren. Die Kirche erwartet außerdem, dass in Zukunft mit Hilfe der neuen Technik nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen auch gezielt manipuliert werden könnten. Eine Begrenzung der PID auf wenige schwere Fälle hält sie unter Verweis auf Entwicklungen in den USA und Großbritannien für unrealistisch.

Die Verordnung zur Anwendung des Diagnoseverfahrens ist erst seit Februar 2014 in Kraft. Seitdem können Paare es in Deutschland nutzen.

In zahlreichen anderen, auch europäischen, Ländern ist die PID erlaubt. Zunächst wurden zwei PID-Zentren in Hamburg und Lübeck zugelassen, inzwischen gibt es bundesweit acht solcher Zentren. Fünf Ethikkommissionen begleiten deren Arbeit.

Mit der Präimplantationsdiagnostik können Chromosomenstörungen oder durch Genveränderungen verursachte Erkrankungen sowie Erbkrankheiten festgestellt werden. Dafür werden einem durch künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) erzeugten menschlichen Embryo in einem sehr frühen Stadium einige Zellen entnommen und untersucht. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht.


Quelle:
KNA , epd