Kirchen begrüßen Bundestagsbeschluss zu Suizidbeihilfe

"Erfolg für die Humanität"

Der Bundestag hat sich am Freitag mehrheitlich für ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen ausgesprochen. Die beiden Kirchen, Hilfsorganisationen und Ärztevertreter begrüßen diesen Beschluss.

Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe  / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Irmgard Schwaetzer, sprachen in einer gemeinsamen Erklärung von einem "starken Zeichen für den Lebensschutz".

Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) zeigt sich erleichtert über den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages. "Wir hätten es besorgniserregend gefunden, wenn Sterbehilfevereine und Einzelpersonen unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung weiterhin ungehindert Suizidbeihilfe anbieten dürften", so die kfd-Vorsitzende Maria Theresia Opladen. Mit dem Verbot hätten die Abgeordneten mehrheitlich ein klares Zeichen für den Schutz und die Würde des Lebens bis zuletzt gesetzt.

Sterbehilfe-Vereine verboten

Nach einer zweijährigen Debatte hatte der Bundestag am Freitag mit breiter Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Nahestehende Personen sind aber von der Strafandrohung ausgenommen. Angebote wie jener des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" von Roger Kusch sind damit in Deutschland künftig untersagt.

Das neue Gesetz schütze schwerkranke und ältere Menschen vor "einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden", schreiben die Kirchenvertreter weiter. Künftig sei die Anwendung des Strafrechts notwendig, wenn geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung zum Einsatz komme. Sie betonten erneut die Wichtigkeit der am Donnerstag beschlossenen Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Platz in der Gesellschaft

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, betonte, Sterben in Würde bedeute nicht, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen, sondern die Art und Weise des Sterbens würdevoll zu gestalten. "Auch sterbenskranke Menschen haben ihren Platz inmitten unserer Gesellschaft." Ähnlich äußerten sich der Malteser Hilfsdienst und der Familienbund der Katholiken. Die intensive gesellschaftliche Debatte habe darüber hinaus zu einer "notwendigen Enttabuisierung des Themas Tod beigetragen", sagte Familienbunds-Präsident Stefan Becker.

Im Parlament setzte sich der Entwurf der Abgeordneten um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) in dritter Lesung durch. Bereits im ersten Durchgang des Stimmzettelverfahrens erhielt der Gesetzesentwurf die absolute Mehrheit der Stimmen (309 von 602 abgegebenen Stimmen).

4 Gesetzesentwürfe

Vier Gesetzesentwürfe und ein Antrag lagen den Abgeordneten vor: Neben dem Brand/Griese-Entwurf forderten Abgeordnete um Patrick Sensburg (CDU) ein völliges Verbot der Beihilfe. Dieser Entwurf erhielt 37 Stimmen. Parlamentarier um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) wollten allein die auf Gewinn angelegte Suizidbeihilfe verbieten, ansonsten aber günstige Rahmenbedingungen für die Beihilfe schaffen. Ihr Entwurf erhielt 52 Stimmen. Abgeordnete um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) wollten Ärzten die Beihilfe unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlauben und erhielten 128 Stimmen. 70 Abgeordnete stimmten gegen alle vier Entwürfe, drei enthielten sich.

In der namentlichen Abstimmung mit Stimmkarte stimmten 360 Abgeordnete für den Brand/Griese-Entwurf, 233 dagegen, neun enthielten sich. So entfiel eine Abstimmung über die anderen Anträge, die damit abgelehnt sind.


Bischof Gebhard Fürst im Portrait (KNA)
Bischof Gebhard Fürst im Portrait / ( KNA )
Quelle:
KNA