Kirchen begrüßen Entscheidung aus Karlsruhe

"Selbstbestimmungsrecht bestärkt"

Die Kirchen und die kirchlichen Wohlfahrtsverbände bewerten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht als Rückendeckung. Mit dem Urteil sei das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt worden.

Richter des Bundesverfassungsgerichts (dpa)
Richter des Bundesverfassungsgerichts / ( dpa )

Das sagte der Pressesprecher der katholischen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. Der "Dritte Weg" des kircheneigenen Arbeitsrechts habe sich über Jahrzehnte bewährt und "wird von einer überwältigenden Mehrheit der katholischen Dienstgeber und Dienstnehmer aus Überzeugung mitgetragen".

EKD begrüßt gleichfalls Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, die Rechtsprechung der Karlsruher Richter sei "eine tragfähige Grundlage kirchlicher Selbstbestimmung auch bei der Gestaltung des Arbeitsrechts". Der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke, sagte in Hannover, die "mehr als 40-jährige Erfahrung mit dem Dritten Weg und dem Modell kirchlicher Tarifverträge hat gezeigt, dass auch ohne Arbeitskampf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie gemeinsam mit den Sozialpartnern gut gelingt".

Die kirchlichen Tarife bräuchten keinen Vergleich zu scheuen; häufig lägen sie deutlich über dem Branchendurchschnitt. Anke verwies darauf, dass die EKD und der evangelische Wohlfahrtsverband Diakonie das kirchliche Arbeitsrecht für die "Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften weit geöffnet" hätten.

Gewerkschaften zum Dialog eingeladen

"Wir laden die Gewerkschaften nach wie vor ein, unsere Angebote zur Sozialpartnerschaft im Dritten Weg oder in der Form kirchlicher Tarifpartnerschaft anzunehmen."

Auch der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, begrüßte die Entscheidung. "Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft Verdi hat das Gericht unsere rechtliche Bewertung bestätigt und für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt", sagte er. Der katholische Deutsche Caritasverband erklärte, die Entscheidung aus Karlsruhe sei eine Bestätigung für den eigenen kirchlichen Weg des Arbeitsrechts.

 


Quelle:
KNA