Stichwort Folter

Zu fast allen Zeiten

Folter ist nach der 1984 von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Anti-Folter-Konvention "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden" - etwa um ein Geständnis zuerlangen.

Eine Frau streckt ihre Hände durch die Gitterstäbe eines brasilianischen Frauengefängnisses / © Wolfgang Radtke (KNA)
Eine Frau streckt ihre Hände durch die Gitterstäbe eines brasilianischen Frauengefängnisses / © Wolfgang Radtke ( KNA )

155 Länder sind Vertragsstaaten der UN-Konvention. Zahlreiche internationale Konventionen und Zusatzprotokolle wie die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948, die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 oder das Grundgesetz verbieten die Folter eindeutig. Allerdings sind in den meisten Erklärungen die erlaubten oder verbotenen Verhörmethoden nicht klar definiert.

In Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen heißt es: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Ähnlich lautet Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im deutschen Grundgesetz heißt es in Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und Artikel 104 lautet: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."

Den Schutz von Kriegsgefangenen regelt die III. Genfer Konventionvon 1949. Darin ist unter anderem grundsätzlich verankert, dassGefangene "jederzeit mit Menschlichkeit behandelt werden" müssen. Jede "rechtswidrige Handlung oder Unterlassung", die den "Tododer eine schwere Gefährdung der Gesundheit (...) zur Folge hat" ist untersagt.

Folter hat lange Geschichte

Formen von Folter hat es in fast allen Gesellschaften und zu beinahe allen Zeiten gegeben. Im antiken Griechenland und im Römischen Reich wurde sie zunächst nur bei Sklaven angewandt, bis sie im ersten nachchristlichen Jahrhundert bei Majestätsverbrechen auch Bürger traf.

Als bewusstes Mittel der Rechtsfindung in weltlichen und kirchlichen Prozessen bei der Ketzerverfolgung und der Kriminalitätsbekämpfung wurde sie seit im 13. Jahrhundert wieder offiziell verankert. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts erreichte die Folter in den Hexenprozessen einen Höhepunkt. Unter dem Einfluss der Aufklärung wurde sie seit Mitte des 18. Jahrhunderts Schritt für Schritt beseitigt. Als erster deutscher Staat schaffte Preußen unter König Friedrich dem Großen die Folter 1754 vollständig ab. Ersetzt wurde sie durch Zeugen- und Indizienbeweise.

Auch im 20. Jahrhundert griffen Diktaturen wie Stalinismus und Nationalsozialismus sowie Militärherrscher in Afrika, Lateinamerika und Asien allerdings auf Folterpraktiken zurück. Foltervorwürfe gab es auch gegen die USA, beispielsweise im Vietnamkrieg oder beim Kampf gegen links-gerichtete Bewegungen in Lateinamerika.

Fälle in 141 Ländern

Foltervorwürfe gegen die USA und westliche Truppen im Irak werden erneut seit den islamistischen Anschlägen vom 11. September 2001 laut. Dabei geht es insbesondere um Verhöre irakischer Kriegsgefangener, von Al-Kaida-Mitgliedern oder Talibankämpfern. Den US-Geheimdiensten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, Gefangene in Drittstaaten zu bringen, um sie dort foltern zulassen.

Auch in Deutschland hat der islamistische Terrorismus zu einer neuen Diskussion darüber geführt, ob Folter zur Abwendung eines terroristischen Anschlags im Einzelfall erlaubt sein könnte. Auch der Entführungsfall Jakob von Metzler hat 2002 zu einer heftigen Debatte über das absolute Folterverbot geführt: Dabei hatte der stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner, dem Kidnapper Folter angedroht, um das Leben des Entführten zu retten.

Laut Amnesty International wurden von 2009 bis 2014 in 141 Ländern Fälle von Folter und Misshandlung dokumentiert. Teils handle es sich um systematische, routinemäßige Folter, so die Menschenrechtsorganisation.


Quelle:
KNA