Eckpunkte des geplanten Hospiz- und Palliativgesetzes

Im Sterben gut betreut

Der Bundestag berät an diesem Mittwoch in Erster Lesung über ein Gesetz zur besseren Versorgung von Sterbenskranken in Deutschland. Die Katholische Nachrichten-Agentur nennt wichtige Eckpunkte des Gesetzes.

Palliativmedizin in Deutschland (dpa)
Palliativmedizin in Deutschland / ( dpa )

Ziel des Gesetzes sei, die Hospiz- und Palliativversorgung so zu stärken, dass "alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Die Eckpunkte des Gesetzes:

- Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

- Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht.

- Pflegeheime sollen mit niedergelassenen Ärzten kooperieren. Dafür erhalten die Ärzte eine "unbefristete und obligatorische Vergütung".

- Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren zwischen Krankenkassen und den versorgenden SAPV-Teams eingeführt.

- Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (Erhöhung von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro). Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten.

- Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt, beispielsweise Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter.

- Weil viele Bürger zu wenig über die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung wissen, sollen sie einen Rechtsanspruch erhalten, sich hierzu von ihrer Krankenkasse individuell beraten und unterstützen lassen zu können.

- Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.

- Pflegeheime sollen ihren Bewohnern zudem "ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur Betreuung in der letzten Lebensphase" machen können. Finanzieren sollen es die Krankenkassen.


Quelle:
KNA