PID - Die Rechtslage

Begrenzt zugelassen aber umstritten

Die Rechtslage zur Präimplantationsdiagnostik in Europa ist unterschiedlich. In Deutschland ist sie seit 2011 begrenzt zugelassen. Die katholische Kirche lehnt die Untersuchungsmethode ab.

Die Untersuchungsmethode PID ist auch in Deutschland umstritten / © Thomas Hodel (dpa)
Die Untersuchungsmethode PID ist auch in Deutschland umstritten / © Thomas Hodel ( dpa )

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine vorgeburtliche Untersuchungsmethode. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung, der sogenannten In-vitro-Fertilisation, befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen möglicherweise vernichtet.

Das erste im Reagenzglas gezeugte Kind, das einer solchen Diagnose unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. In den Mitgliedstaaten der EU ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. In den Niederlanden zum Beispiel ist es seit 2008 möglich, Embryonen, die ein hohes Risiko für erblich bedingten Krebs aufweisen, vor der Implantation auszusortieren. Eine Auswahl nach Geschlecht ist aber verboten. Auch Belgien und Frankreich erlauben PID unter gewissen Voraussetzungen, um schwere genetische Erkrankungen zu vermeiden.

PID in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

In Deutschland galt die PID bis zum Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation als verboten. Anfang Juli 2010 entschied jedoch der Bundesgerichtshof, dass Gentests an Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Embryonenschutzgesetz widersprechen und damit nicht verboten sind.

2011 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine begrenzte Zulassung der PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist".

Warnung vor Selektion

Abgelehnt wird die PID unter anderen von der katholischen Kirche und Teilen der evangelischen Kirche. Sie warnen davor, dass PID zu einer neuen Form der Selektion zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben führt. Sie befürchten zugleich, dass die Methode zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führt, behinderte Kinder zu akzeptieren. Sie erwarten außerdem, dass in Zukunft mit Hilfe der neuen Technik nicht nur Krankheiten erkannt, sondern Embryonen auch gezielt manipuliert werden könnten. Eine Begrenzung der PID auf wenige schwere Fälle halten sie unter Verweis auf Entwicklungen in den USA und Großbritannien für unrealistisch.

Befürworter der Gentests kritisieren, das deutsche Recht erlaube weithin Schwangerschaftsabbrüche bei Behinderung eines Kindes, verbiete aber die im weit früheren Stadium durchgeführte PID.

 


Quelle:
KNA , dpa