Gröhe legt Gesetzentwurf zur Palliativmedizin vor

Würdevolles Ende

Experten sind sicher: Eine gute Versorgung sterbenskranker Menschen kann den Ruf nach Suizid oder aktiver Sterbehilfe unnötig machen. Jetzt hat Gesundheitsminister Gröhe einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Palliativmedizin in Deutschland (dpa)
Palliativmedizin in Deutschland / ( dpa )

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) drückt aufs Tempo: Sterbenskranke Menschen in Deutschland sollen künftig besser versorgt und unterstützt werden. Dazu hat der Minister nach Medienberichten einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vorgelegt.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Die Stiftung Patientenschutz nimmt Stellung. "Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland", hatte der Minister bereits im Vorfeld erklärt. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, "weiße Flecken" in der Versorgungslandschaft zu beseitigen. Mängel gibt es derzeit im ländlichen Raum und in Altenpflegeeinrichtungen sowie bei der Vernetzung mit pflegerischer Versorgung.

Mehr Geld für Hospize und ambulante Dienste

Die Regierung wolle die ambulante Palliativversorgung weiterentwickeln und die stationäre Hospizarbeit finanziell mehr fördern. Die Kassen sollen künftig bei Hospizen für Erwachsene 95 Prozent anstatt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Ambulant tätige Palliativmediziner sollen mehr Honorar bekommen. Auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die Sterbenden zu Hause in schwersten Versorgungssituationen beisteht, solle ausgebaut werden. Bislang gibt es bundesweit rund 273 Teams von Ärzten, Pflegern und Helfern; notwendig wären aber 330.

Auch in Alten- und Pflegeheimen sind Verbesserungen geplant: Bewohner sollen ein entsprechendes Angebot für die letzte Lebensphase bekommen. Dazu sollen sie mit Ärzten und Hospizdiensten kooperieren und Pflegekräfte für die Sterbebegleitung geschult werden. Versicherte erhalten Hilfe durch die Krankenkassen. Die Koalition gehe davon aus, dass mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr zu rechnen ist.

Lob von den Krankenkassen

Vor wenigen Tagen hatten sich die Bundestagsfraktionen auf einen Zeitplan geeinigt: Das Gesetz zur Stärkung der Palliativmedizin soll Mitte Juni in erster Lesung in den Bundestag kommen. Anfang Juli wird das Parlament voraussichtlich beraten, ob Sterbenskranke sich beim Suizid helfen lassen dürfen. Anfang November sollen dann beide Gesetze im Bundestag verabschiedet werden. Da der Entwurf bereits vorliegt, könne das Gesetzgebungsverfahren auch schon im Oktober abgeschlossen sein.

Die Kassen äußerten sich positiv zu den Plänen. "Gemeinsam müssen Ärzte, Kassen und die Politik dafür sorgen, dass es gute und flächendeckende Angebote gibt, um den Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu helfen», sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Deutschen Presse-Agentur.

Palliativmediziner: Umfassender Rechtsanspruch notwendig

Auch die deutschen Palliativmediziner begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die Angebote für sterbenskranke Menschen auszubauen. Bislang gebe es allerdings noch deutliche Lücken in der Versorgung, erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Lukas Radbruch.

"Die Zeit ist reif für einen umfassenden Rechtsanspruch auf eine ambulante wie stationäre Palliativversorgung", sagte Radbruch. Jeder Mensch mit einer schweren lebensbegrenzenden Erkrankung müsse sich darauf verlassen können, im Krankenhaus, im Hospiz, Pflegeheim und zu Hause Zugang zu einer allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung zu haben. 

"Unter dem Bedarf"

Radbruch verwies darauf, dass in die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Jahr 2013 nur 37.564 Patienten neu aufgenommen worden seien. Dies entspreche weniger als 45 Prozent der jährlich rund 89.000 schwerstkranken Patienten in Deutschland, bei denen ein Bedarf anzunehmen sei. Bedarf sehen die Palliativmediziner auch in der stationären Versorgung. Mit rund 300 Palliativstationen und 200 stationären Hospizen, also insgesamt etwa 5.000 stationären Betten, sei Deutschland zwar auf einem guten Weg. "Dennoch liegt dies noch deutlich unter dem geschätzten Bedarf von 7.000 bis 8.000 Betten für das gesamte Bundesgebiet." 

Wichtig ist nach Angaben von Radbruch auch die Sicherung der Qualität, etwa durch die Festlegung von ausreichender Personalstärke, angemessener Ausbildung und Qualifikation. Dazu seien auch entsprechende Finanzmittel notwendig. Derzeit verfügten nur rund 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern hätten nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte.

"600 Millionen sind zu wenig"

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: "Auch die geplanten 600 Millionen Euro für die palliative Versorgung wird das grundsätzliche Problem in Deutschland nicht lösen: Die Sterbenden in Pflegeeinrichtungen erhalten kaum Palliativbegleitung. Deshalb muss die Pflegestufe für Sterbende in den Pflegeheimen jetzt kommen." Das werde weitere 600 Millionen Euro kosten.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Renate Künast (Grüne), sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Gut, dass es endlich eine Vorlage gibt. Aber der Gesundheitsminister soll sie jetzt unverzüglich dem Bundestag zur Verfügung stellen."


Hermann Gröhe (dpa)
Hermann Gröhe / ( dpa )
Quelle:
KNA , dpa