Weihbischof Losinger über die Hirntod-Debatte

"Ich bin Organspender aus Überzeugung"

Der Deutsche Ethikrat hat die Bedeutung des Hirntodes als entscheidendes Kriterium für die Organspende gestärkt. Ethikratsmitglied Weihbischof Anton Losinger erläutert im Interview die Hintergründe.

 (DR)

domradio.de: Wie beurteilen Sie diese Stellungnahme?

Weihbischof Losinger: Mit dieser Stellungnahme greift der Deutsche Ethikrat eine Frage auf, die tief im Problembewusstsein der Bevölkerung eingegraben ist. Allein der komplette Absturz der Organspendebereitschaft ist ein Signal dafür, dass Menschen das Vertrauen in das System der Organspende verloren haben. Das hat nicht nur damit zu tun, dass etwa rechtlich falsche Umgangsformen in verschiedenen Fakultäten bei der Organspende und Transplantation aufgefallen sind, sondern auch damit, dass die Menschen sich sehr tief mit der Frage auseinandergesetzt fühlen, wann ein Mensch tot ist. Und wann damit der Beginn für eine Organentnahme und Organspende sein kann.

domradio.de: Wie bewerten Sie die ethische Dimension bei dieser Frage abgesehen von der medizinischen Dimension?

Weihbischof Losinger: Der Tod eines Menschen ist ja nicht nur ein naturwissenschaftliches oder physikalisches Phänomen. Er ist ein ganzmenschliches, anthropologisches Phänomen. Deswegen müssen wir alles das mit einbeziehen in die Überlegung der Frage, wann ein Mensch tot ist. Nichtsdestotrotz braucht man für die Möglichkeit einer postmortalen Organspende natürlich die Festlegung eines Zeitpunktes, ab dem eine Entnahme eines lebenswichtigen Organes vorgenommen werden darf. Und hier sind wir in dieser Debatte des Deutschen Ethikrates bei dem ganz wichtigen Kriterium des Hirntodes angelangt. Die Hirntoddiagnostik ist aus medizinisch naturwissenschaftlicher Sicht die valideste Technik zur Feststellung des Eintritts des Todeszeitpunktes eines Menschen. Wenn in einer zeitversetzten Form Hirnströme gemessen werden und damit in sämtlichen Hirnarealen das irreversible Erlöschen sämtlicher Gehirnfunktionen festgestellt wurde, ist aus medizinischer Sicht eine genügend sichere Situation für die Feststellung des Eintrittes des Todes gegeben. Andere Methoden dafür sind nicht valide, z.B. der Herz-Kreislauf-Stillstand. Wir erleben immer wieder z.B. bei Kindern, die im Winter in einen Teich fallen, dass oft noch nach 20 Minuten eine Wiederbelebung möglich ist, deshalb stellt sich der Ethikrat hier sehr deutlich gegen das Kriterium des Herz-Kreislauf-Stillstand. Und er tritt auch dafür ein, dass dieses Kriterium sowohl in Deutschland als auch für Bundesbürger im Ausland nicht als Kriterium für den Tod des Menschen gelten darf.

domradio.de: Sind die Menschen denn genügend informiert?

Weihbischof Losinger: Einer der wesentlichen Gründe für den Einbruch der Zahl der Organspenden in Deutschland und für den Verlust des Vertrauens ist die Frage der Kommunikation. Der Ethikrat fordert, dass sowohl bei der Aufklärung zur Frage der Organspende, als auch bei  der Novellierung des Transplantationsgesetzes, Menschen genau aufgeklärt werden müssen, was zu tun ist. Bei der Frage der Bereitschaft zur Organspende ist es wichtig, genau zu wissen, worum es geht. Angehörige und Betroffene müssen nach Möglichkeit von einem Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus genau informiert werden, welche Folgen ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende haben kann. Gerade wenn Sie als Angehöriger den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen klären müssen, muss ein solches ergebnisoffenes und zwangsfreies Gespräch möglich sein. Nicht zuletzt ist gerade auch bei Implantation und Explantation die menschliche Dimension in den Krankenhäusern durch einen solchen Beauftragten durch die Ärzte genau zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen selbstverständlich betroffene Menschen auch über Konfliktsituationen aufgeklärt werden, z.B. wenn die Frage auftritt, wie mit organprotektiven Maßnahmen, also der Gabe von Medikamenten, die während oder nach der Feststellung des Hirntodes die Organe bis zum Zeitpunkt der Entnahme in einem entnahmefähigem Zustand halten, umzugehen ist. In diesem Punkt haben wir uns intensiv mit den Medizinern und ihrer Expertise auseinandergesetzt.

domradio.de: Was sagen sie als Bischof den Menschen: Sollen die Menschen einen Organspenderausweis ausfüllen?

Weihbischof Losinger: Den Organspenderausweis bekommt jeder Bundesbürger ab 16 Jahren zugeschickt, man kann ja oder nein ankreuzen. Das ist ein absoluter Akt der Freiheit, den ich absolut begrüße. Denn Organspender kann nur sein, der das aus freiem Entschluss tut. Und eine Spende ist nur eine Spende, wenn sie frei ist. Nichts anzukreuzen und den Ausweis in den Papierkorb zu werfen, ist eine schlechte Idee, denn dann wird letztendlich die Entscheidung auf Angehörige abgewälzt, die dann den sogenannten mutmaßlichen Willen des Patienten festlegen müssen. Das halte ich für nicht fair.

Ich bin Organspender aus Überzeugung, weil ich meine, dass Organspende eine medizinische Möglichkeit ist, die Menschen in schwerer Not unter Umständen das Leben retten oder in schwerer Krankheit helfen kann. Eine freie Entscheidung, zu der ein Christ sich entscheiden kann oder auch nicht. Niemand ist verpflichtet. Wer es macht, tut es aufgrund seiner Gewissensentscheidung. Wer es nicht macht, ist deswegen kein schlechterer Christ.

Das Interview führte Ingo Brüggenjürgen.


Quelle:
DR