Weihbischof Losinger zu "Drei-Eltern-Babys"

"Nicht vom Einzelfall beeindrucken lassen"

Vater, zwei Mütter, Kind - in Großbritannien könnte das "Drei-Eltern-Baby" bald Wirklichkeit werden. Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, hält das eher für einen ethischen Dammbruch als einen medizinischen Durchbruch.

Hier werden Eizellen auf ihre Qualität geprüft (dpa)
Hier werden Eizellen auf ihre Qualität geprüft / ( dpa )

Das britische Parlament hat ein Reproduktions-Verfahren gebilligt, in dem die DNA von drei Menschen verwendet werden darf. Allerdings nur dann, wenn dadurch beim Baby eine schwere Erbkrankheit verhindert werden kann. Großbritannien wird damit der weltweit einzige Staat sein, der das erlaubt.

domradio.de: Das Abstimmungsergebnis im britischen Unterhaus war ziemlich eindeutig. Eine Mehrheit von 382 Abgeordneten sprach sich für die Genehmigung der Methode aus, 128 dagegen. Hatten Sie mit so einem klaren Ergebnis gerechnet?

Weihbischof Anton Losinger (Mitglied im Deutschen Ethikrat): Ich hatte nicht mit einem solch klaren Ergebnis gerechnet. Allerdings ist klar, dass Mehrheit nicht unbedingt dafür bürgt, dass das Ergebnis einer solchen Entscheidung auch den ethischen Anforderungen genügt. Das kann ich sehr leicht begründen: Wo menschliche, genetische Verfahren verwendet werden - auch mit dem heren Ziel, Erbrankheiten zu verhindern, und damit Leid vom Baby abzuwenden - kann das dann nicht geschehen, wenn diese Technik andere in Mitleidenschaft zieht. 

Zum Beispiel, dass für die Anwendung dieses Mitochondrien-Transfers unter Umständen andere embryonale Menschen zuvor vernichtet werden müssten, die ebenfalls als menschliches, entstehendes Leben ein Lebensrecht haben.  

Der zweite ethische Aspekt, der sich für mich ergibt: Wie ist eigentlich ein solcher letztendlich in seiner Genstruktur konstruierter Mensch zu bewerten, der sich zusammensetzt aus den genetischen Elementen seiner Mutter, seines Vaters und einer Frau, aus deren Mitochondrienstruktur ein zusätzliches Element in diesem Embryo ist?

domradio.de: In Großbritannien gibt es ein konkretes Beispiel, der Fall Sharon Bernandi. Sie hat auf Grund dieser Erb-Krankheit sieben Kinder verloren. Wie bewerten diesen Fall?

Losinger: Man muss sich bei der Frage nach der Generierung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen immer davor hüten, sich von einem Einzelfall beeindrucken zu lassen. Und das ist immer so, wie die Engländer das selbst ausdrücken: Single cases make a bad law. Natürlich gibt es im Bereich der Genetik immer wieder ganz vereinzelte in wenigen Prozentziffern vorkommene Krankheiten, die uns Menschen zurecht als bedrückend und als hilfsbedürftig erscheinen. Aber nichtsdestotrotz ist die Grenze der Heilungsmöglichkeiten - auch mit modernsten Gentechniken - dort gegeben, wo andere wesentliche Lebensrechte verletzt werden.

domradio.de: Ist in Ihren Augen mit dem "Drei-Eltern-Baby" nun der Weg frei für Designerbabys? 

Losinger: Das Designerbaby ist zunächst einmal ein Schlagwort. Allerdings ist die Frage, die dahinter steht, wirklich ernstzunehmen, nämlich: Wie tief darf die genetische Eingriffsmöglichkeit der menschlichen Technik in die Entstehung menschliche Lebens sein? Und wie weit dürfen wir auch durch die genetische Strukturierung von neuen Embryonen einen anderen Menschen sozusagen technisch generieren? Wenn das mit Designerbaby gemeint ist, muss ich wirklich sagen: Hier wird eine Grenze überschritten, die einem Menschen nicht zur Verfügung steht.

domradio.de: Die "Church of England" hat gesagt, sie stehe hinter dieser Entscheidung, sofern die nötigen Regulierungen und Schutzbestimmuntgen garantiert seien. Was sagen Sie dazu? 

Losinger: Regulierungen und Schutzbestimmungen gibt es im Bereich der medizinischen genetischen Technik viele. Wir müssen allerdings stets beobachten, dass das ungeheuere Tempo, mit dem diese Technik voranschreitet, immer wieder die Schutzhürden überwindet. 

Zum Beispiel Präimplantationsdiagnostik: Wenn man etwa bei der Frage der Untersuchung von Embryonen, die außerhalb des Mutterleibs gezeugt werden, ein solches embryonales Wesen nach genetischen Defekten checkt und einen solchen Embryo dann verwirft, wenn er solche Defekte aufweist, dann wird im Grunde genommen ein Menschenrecht ad absurdum geführt, das wir überall einfordern. Wenn wir in Schulen etwa für Inklusion werben, also dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen dürfen, gemeinsam erzogen werden dürfen. Dann ist eine solche genetische Methode nicht akzeptabel, die einen Menschen aufgrund seiner genetischen Eigenschaften verwirft.

domradio.de: Großbritannien hatte schon bei der künstlichen Befruchtung eine "Vorreiterrolle" gespielt. Glauben Sie, das wird sich bei dem so genannten "Drei-Eltern-Baby" genauso entwickeln? 

Losinger: Bei dem "Drei-Eltern-Baby" werden sich eine ganze Reihe von Zusatzproblemen ergeben, die auch sozialer Natur sind. Zum Beispiel das Phänomen der gespaltenen Elternschaft. Denn ein solches "Drei-Eltern-Baby" besteht ja aus genetischen Ursprungslagen dreier Menschen. Und heutzutage sehen wir ja - zum Beispiel auch wenn es um Babyklappen geht - dass Kinder stark nach ihrer Herkunft und ihrer Identität fragen. Auch bei der ganz neuen Debatte um Samenspende von Männern steht die Frage nach der Identität und Herkunft eines Menschen im Mittelpunkt. Das ist für mich auch eine Frage, bei der genetische Technik an ihre Grenzen stößt, wo es um die Sicherung der Identität und auch der Würde eines Menschen geht. 

 

Das Interview führte Hilde Regeniter.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Weder domradio.de noch das Erzbistum Köln machen sich Äußerungen der Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen zu eigen.

 


Quelle:
DR