Bluttest auf Down-Syndrom als Kassenleistung

"Weiterer Schritt auf die Selektion zu"

Der umstrittene Bluttest auf den Gendefekt Trisomie 21 könnte bald von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Test hatte bei seiner Markteinführung heftige Kritik ausgelöst. Kirchenvertreter warnten vor einer Selektion.

Blutprobe einer Schwangeren (dpa)
Blutprobe einer Schwangeren / ( dpa )

Der umstrittene "Praenatest", der die Untersuchung ungeborener Kinder auf den Gendefekt Trisomie 21 möglich macht, könnte bald von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Nach am Mittwoch veröffentlichten Informationen von "Zeit" und "Zeit Online" soll noch in diesem Jahr eine Studie beginnen, um die Nützlichkeit der Methode zu bestätigen. Durchgeführt wird die Untersuchung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) in Berlin. Verläuft sie positiv, müssen die Kassen den "Praenatest" beispielsweise für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr bezahlen.

Bischof Genn kritisierte "Irrglauben" bei Kontrollen des Erbgutes

Je später eine Frau schwanger wird, desto höher ist ihr statistisches Risiko, ein Kind mit Gendefekten zu bekommen. Experten rechnen damit, dass die Studie erfolgreich verlaufen wird. Der "Praenatest" soll den Angaben zufolge eine Alternative zur riskanten Fruchtwasseruntersuchung auf Gendefekte sein und ist deutlich früher in der Schwangerschaft möglich. Für den neuen Test reicht eine Blutprobe der Mutter, um etwa Schäden im Erbgut des Kindes aufzuspüren, die zum Down-Syndrom führen. Mit dem Verfahren lässt sich den "Zeit"-Recherchen zufolge auch eine Reihe anderer genetischer Auffälligkeiten nachweisen.

Das Verfahren hatte nach seiner Markteinführung Kritik von Lebensschützern und Kirchenvertretern auf sich gezogen. Sie befürchten, dass mehr Frauen sich dadurch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, womöglich auch, wenn ihr Ungeborenes weniger schwerwiegende Gendefekte als eine Trisomie 21 aufweist. Der Moraltheologe Peter Schallenberg warnte, der Bluttest bedeute "einen weiteren Schritt auf die Selektion zu". Der Druck auf Eltern, ein solches Kind nicht zur Welt zu bringen, könne mit den Testergebnissen weiter zunehmen, sagte er 2012 im domradio.de-Interview.

Auch der Münsteraner Bischof Felix Genn hatte den Bluttest vor der Markteinführung kritisiert. Wer glaube, bis ins Erbgut hinein alles machen und kontrollieren zu dürfen, unterliege einem Irrglauben, sagte Genn. Eine derartige "Allmachtsfantasie" werde zunehmend blind und unempfänglich für den Glauben an Gott. Christen aber müssten Anwälte des Lebens sein. Der Bischof rief dazu, für eine Mentalität einzutreten, die "nicht auf Selbstverwirklichung, sondern auf Hingabe setzt".

Der Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, Gerd Weimer, warnte: "Das Designer-Baby zeichnet sich am Horizont ab", sagt er. "Das muss gesellschaftspolitisch begriffen und diskutiert werden." Der Bluttest verstoße "gegen das in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen normierte Recht auf Leben und muss bundeseinheitlich verboten werden".


Quelle:
KNA , epd , DR , dpa