Aktive Sterbehilfe: Tötung des Patienten auf dessen ausdrückliches Verlangen durch Eingreifen von außen, meist durch einen Arzt. Die Tötung auf Verlangen ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg dagegen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Aktive Tötung: Die autonome Entscheidung des Arztes, den Patienten zu töten, ohne dass dies mit dem betroffenen Kranken besprochen worden wäre.
Indirekte Sterbehilfe: Gabe von Medikamenten, zum Beispiel Schmerzmitteln, bei denen ein vorzeitiger Tod in Kauf genommen wird. Wegweisend in Deutschland war ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1996: Die Richter stellten klar, dass es erlaubt oder sogar geboten sei, schmerzlindernde Medikamente auch in einer Dosis zu verabreichen, die als unbeabsichtigte Nebenwirkung die Sterbephase verkürzen könnte.
Beihilfe zur Selbsttötung: Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Durch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas und den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch ist das Problem der gewerblichen oder geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe zur Selbsttötung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Bislang gab es mehrere Anläufe, gewerbliche und organisierte Beihilfe zum Suizid zu verbieten oder zumindest ein Werbeverbot zu erlassen. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der lediglich die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid verbieten will, wurde wegen der Bundestagswahl nicht weiter verfolgt. Er traf aus massiven Widerstand bei CDU und CSU. Große Teile der Union und die Kirchen wollen jegliche organisierte Beihilfe verbieten.
Passive Sterbehilfe: Unterlassung oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung oder Verzicht auf Behandlung mit Antibiotika. Passive Sterbehilfe ist geboten, wenn der Patient sich entsprechend äußert oder wenn die Maßnahmen - unabhängig vom Patientenwillen - medizinisch wirkungslos oder gar schädlich sind. Problematisch ist der Begriff "passive Sterbehilfe", weil er auch Handlungen umfasst, die nach allgemeinem Verständnis als aktiv zu bezeichnen sind, wie beispielsweise das Abschalten des Beatmungsgerätes. Mittlerweile ist aber durch Gerichte und die Bundesärztekammer klargestellt, dass Tun und Unterlassen im Rahmen der passiven Sterbehilfe keinen Unterschied bedeuten. (KNA)
10.08.2014
Darf der Staat vorschreiben, wie Kranke sterben - natürlich nach einem langen Leidensweg oder durch eine erlösende Pille? Manche Politiker sagen: Ja. Ein Gesetz ist aber kompliziert. Der Bundestag steht vor einer schwierigen Gewissensfrage.
Am Anfang der Wahlperiode schien alles noch ganz einfach: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und andere Unionspolitiker forderten ein Verbot von Organisationen, die Sterbehilfe anbieten. Schnell kamen auch SPD-Vertreter dazu, die die Meinung teilten. Doch je weiter die Politiker ins Detail gingen, desto komplizierter schien eine gesetzliche Regelung, die schon unter der schwarz-gelben Regierung nicht gelungen war. Inzwischen zeichnen sich im Bundestag drei Meinungen ab: Neben Sterbehilfegegnern und -befürwortern versuchen andere einen gemäßigten Mittelweg. Es kündigt sich eine spannende Debatte im Parlament an.
Im Zentrum der Regelung stehen Sterbehilfevereine wie der des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Organisationen wie diese stellen Menschen, die sich selbst töten wollen, das erforderliche Mittel zur Verfügung. Weil sie nicht selbst Hand anlegen, sind ihre Aktivitäten legal. Beihilfe zum Suizid wird in Deutschland nicht bestraft, weil die Haupttat - die Selbsttötung - nicht strafbar ist.
Stärkung der Hospizarbeit und Palliativmedizin
Teile der Union wollen aber zumindest versuchen, organisierte Sterbehilfe auf diesem Weg zu unterbinden. "Wir brauchen ein wirksames Verbot, das nach allen bisherigen Prüfungen nicht ohne Präzisierungen im Strafrecht auskommt", sagt der CDU-Abgeordnete Michael Brand. "Drei Bereiche müssen geregelt werden: Vereine, die mit dem Tod Geld verdienen wollen, außerdem die derzeit aktive Einzelpersonen, die in der Tat durchs Land reisen und mit der Verabreichung einer tödlichen Dosis glauben Gutes zu tun, und auch diejenigen Ärzte, die Sterbehilfe in organisierter Form anbieten." Gleichzeitig plädiert Brand für eine Stärkung der Hospizarbeit und Palliativmedizin.
Am striktem Kurs beim Verbot, wie es Brand fordert, der für seine Fraktion die Debatte koordinieren soll, reiben sich inzwischen andere. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sagte in dieser Woche in einem Zeitungsinterview, er halte es für geboten, dass Menschen selbst entscheiden dürfen, ob sie in einer ausweglosen Situation entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen wollen.
Arztlich assistierter Suizid als Sonderfall
Und auch in der SPD gibt es verbreitete Skepsis gegenüber einem strikten Verbot, das nicht nur Sterbehilfevereine, sondern auch Ärzte umfasst. Die Abgeordneten Carola Reimann und Burkhard Lischka sprachen sich dafür aus, für Ärzte Freiräume zu erhalten.
Der ärztlich assistierte Suizid ist dabei ein Sonderfall innerhalb der Debatte. Gesetzlich ist für Ärzte wie für jeden anderen auch die Suizidbeihilfe erlaubt. Die Bundesärztekammer hat dies jedoch in der Musterberufsordnung verboten. Nicht alle Ärzte sind damit
einverstanden: 2012 gab das Berliner Verwaltungsgerichts einem Mediziner recht, der der Auffassung war, das Verbot könne nicht uneingeschränkt gelten.
Bei der Kirchenbeauftragten der SPD-Fraktion, Kerstin Griese, stößt es auf Ablehnung, den Ärzten jeglichen Freiraum zu geben und alles selbst regeln zu lassen. "Das halte ich für eine zu große Öffnung hin zur aktiven Sterbehilfe", sagt sie. Sie plädierte für einen Weg in der Mitte "zwischen strafrechtlichem Verbot und völliger Liberalisierung".
Josef Girshovich, Autor und Mitarbeiter des CDU-Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak, verfolgt die Debatte hinter den Kulissen des Parlaments. Kürzlich veröffentlichte er ein Essay mit einem Plädoyer gegen Sterbehilfe. "Nach meiner Überzeugung steht das Leben über der Würde des Menschen", sagt er. Er lehne Selbsttötung ab. Andererseits sagt Girshovich: "Das bedeutet aber nicht, dass wir dies anderen vorschreiben dürfen. Wir können es nur vorleben."
Fraktionsübergreifende Konferenz zu dem Thema
Wann die Pläne im Bundestag konkret werden, ist noch nicht absehbar. Nach Angaben von Michael Brand ist für den späten Herbst eine fraktionsübergreifende Konferenz zu dem Thema geplant. Erst danach könnten sich Gruppen formieren und konkrete Anträge formuliert werden. Mit der Abstimmung über ein Gesetz rechnet Brand erst in einem Jahr.
Der Linkspartei-Politiker Harald Weinberg plädiert indes für genügend Zeit. Es gelte: "Erst einmal genau hinschauen und evaluieren und keine Schnellschüsse", sagt er. Dies betreffe die Frage von Sterbehilfevereinen und die nach dem ärztlich assistierten Suizid.
Jetzt sei erst einmal die Zeit, Erfahrungen damit aus anderen Ländern auszuwerten.
Aktive Sterbehilfe: Tötung des Patienten auf dessen ausdrückliches Verlangen durch Eingreifen von außen, meist durch einen Arzt. Die Tötung auf Verlangen ist in Deutschland verboten, in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg dagegen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Aktive Tötung: Die autonome Entscheidung des Arztes, den Patienten zu töten, ohne dass dies mit dem betroffenen Kranken besprochen worden wäre.
Indirekte Sterbehilfe: Gabe von Medikamenten, zum Beispiel Schmerzmitteln, bei denen ein vorzeitiger Tod in Kauf genommen wird. Wegweisend in Deutschland war ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1996: Die Richter stellten klar, dass es erlaubt oder sogar geboten sei, schmerzlindernde Medikamente auch in einer Dosis zu verabreichen, die als unbeabsichtigte Nebenwirkung die Sterbephase verkürzen könnte.
Beihilfe zur Selbsttötung: Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Durch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas und den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch ist das Problem der gewerblichen oder geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe zur Selbsttötung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Bislang gab es mehrere Anläufe, gewerbliche und organisierte Beihilfe zum Suizid zu verbieten oder zumindest ein Werbeverbot zu erlassen. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der lediglich die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid verbieten will, wurde wegen der Bundestagswahl nicht weiter verfolgt. Er traf aus massiven Widerstand bei CDU und CSU. Große Teile der Union und die Kirchen wollen jegliche organisierte Beihilfe verbieten.
Passive Sterbehilfe: Unterlassung oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen wie künstliche Ernährung und Beatmung oder Verzicht auf Behandlung mit Antibiotika. Passive Sterbehilfe ist geboten, wenn der Patient sich entsprechend äußert oder wenn die Maßnahmen - unabhängig vom Patientenwillen - medizinisch wirkungslos oder gar schädlich sind. Problematisch ist der Begriff "passive Sterbehilfe", weil er auch Handlungen umfasst, die nach allgemeinem Verständnis als aktiv zu bezeichnen sind, wie beispielsweise das Abschalten des Beatmungsgerätes. Mittlerweile ist aber durch Gerichte und die Bundesärztekammer klargestellt, dass Tun und Unterlassen im Rahmen der passiven Sterbehilfe keinen Unterschied bedeuten. (KNA)