Gröhe für Verbot von organisierter Beihilfe zum Suizid

"Ohne Ausnahme"

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) möchte den organisierten "assistierten Suizid" unter Strafe stellen. Er sehe die Gefahr, dass die Sterbehilfe als eine Variante der Behandlung neben andere treten könnte.

 (DR)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung schwer kranker Menschen unter Strafe zu stellen. "Ich sehe die große Gefahr, dass die organisierte Sterbehilfe als Behandlungsvariante neben andere tritt", sagte er am Montagabend bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Hannover. Ein entsprechendes Gesetzesverfahren soll nach Angaben der CDU-nahen Stiftung nach der Sommerpause beginnen. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.

In Deutschland sind die aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten, die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei.

Nikolaus Schneider strikt gegen Suizidbeihilfe

Nach Gröhes Vorstellungen soll ein künftiges Verbot nicht nur die erwerbsmäßige, auf materiellen Gewinn gerichtete Beihilfe zur Selbsttötung umfassen, sondern alle organisierten Formen. Der Minister lehnte auch den Vorschlag ab, die Beihilfe zur Selbsttötung in streng umgrenzten Fällen in ärztliche Hände zu legen. Auf diese Weise würden Grundsätze des Lebensschutzes aufgeweicht.

Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, wandte sich strikt gegen den organisierten "assistierten Suizid". "Jeder Versuch, die Beihilfe zur Selbsttötung zu institutionalisieren, sei es gewerbsmäßig, sei es geschäftsmäßig, setzt Anreize, Selbsttötung zu normalisieren", betonte er. Damit aber wäre eine Grenze überschritten. Aktive Sterbehilfe aus pragmatischen, finanziellen oder ideologischen Gründen sei für ihn "Sünde" und widerspreche dem Willen Gottes.

Schneider plädierte für eine intensive pflegerische und menschliche Begleitung schwer kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie für einen Ausbau der schmerzlindernden Palliativmedizin. Der Tübinger Medizinethiker Professor Urban Wiesing plädierte dafür, Ärzten unter strengsten Bedingungen die Beihilfe zum Suizid zu erlauben. So könne der Gesetzgeber dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen entsprechen und Missbrauch wirksam verhindern.


Quelle:
epd