EU fördert auch künftig embryonale Stammzellforschung

Einspruch vergebens

Die Europäische Union wird weiterhin bestimmte Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen finanziell fördern. Die katholische EU-Bischofskonferenz hatte sich vehement gegen eine weitere Förderung ausgesprochen.
 

 (DR)

Das Europaparlament nahm am Donnerstag in Straßburg das Forschungsrahmenprogramm für 2014 bis 2020 an, das eine Beibehaltung der bisherigen Regeln im Bereich Stammzellforschung vorsieht. Demnach sind Projekte nicht förderfähig, wenn dabei unmittelbar Embryonen zerstört werden. Die Forscher können jedoch Stammzellen verwenden, die zu einem früheren Zeitpunkt gewonnen wurden.

Kritikern geht diese Regelung nicht weit genug. Jede Embryonenforschung liefere direkt oder indirekt Anreize, dass Embryonen zerstört würden, argumentiert etwa die katholische EU-Bischofskonferenz Comece mit Sitz in Brüssel.

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese verweist darauf, dass mit den Steuergeldern aller EU-Bürger Projekte gefördert würden, die nicht überall legal seien. In Deutschland etwa dürfen nur importierte Stammzelllinien verwendet werden, die vor dem 1. Mai 2007 erzeugt wurden - Großbritannien und andere Länder haben solch einen Stichtag nicht.

Kürzlich hatte eine vorwiegend von Christen getragene EU-Bürgerinitiative in Brüssel 1,9 Millionen Unterschriften gegen die Förderung der Embryonenforschung vorgelegt. Auf die Entscheidung über das Forschungsprogramm hatte das jedoch keinen Einfluss, ebenso wenig wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2011, das Patente auf embryonale Stammzellen ausschließt.

Befürworter der umstrittenen Forschung hoffen auf Fortschritte bei der Therapie schwerer Krankheiten wie etwa Alzheimer und Parkinson.

Der SPD-Europaabgeordnete Norbert Glante zeigte sich zufrieden mit dem Votum des Parlaments: "Grundlagenforschung ist nicht der rechte Ort für ideologische Auseinandersetzungen." Die Einigung stelle sicher, dass die EU die Spitzenforschung an seltenen Krankheiten nicht Drittstaaten überlasse.


Quelle:
KNA