Bürgerinitiative will Embryonenschutz stärken

"Einer von uns"

Die Patentierung menschlicher Embryonen und embryonaler Stammzellen bleibt verboten - das entschieden Ende 2011 die Richter des Europäischen Gerichtshofs. Eine Initiative fordert nun Konsequenzen - und hat dabei prominente Unterstützer.

Autor/in:
Christoph Scholz
 (DR)

Die Initiative "Einer von uns" will mit einem Bürgerbegehren den Schutz menschlicher Embryonen stärken und EU-Finanzhilfen für embryonale Stammzellforschung oder Vorhaben, bei denen menschliche Embryonen vernichtet werden, ausschließen. Solche Bürgerbegehren sind mit dem Vertrag von Lissabon möglich. Beim ersten ging es um das Grundrecht auf Wasser.

Der Initiative haben sich Vertreter aus Kirche und Gesellschaft angeschlossen. Am Dienstag stellten sich mehrere Parlamentarier in Berlin parteiübergreifend dahinter. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, warnte von einer "dramatischen Entwicklung", wenn die EU das unterstütze, "was bei uns strafrechtlich verboten ist". Und der ehemalige SPD-Abgeordnete und Ehrenvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter, verwies auf das Menschenbild des Grundgesetzes, das den Staat zum Schutz der Menschenwürde von Anfang an verpflichtet.

In Frage steht vor allem das Europäische Rahmenforschungsprogramm. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission hat es von 2014 bis 2020 ein Volumen von rund 80 Milliarden Euro. Schon in der Vergangenheit war die Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen mit Steuergeldern strittig. Derzeit gibt es zwar kein Geld für Forschungen zum Klonen von Menschen, zur Veränderung des menschlichen Erbguts oder zur Züchtung von Stammzellen. Andererseits wird Forschung an embryonalen Stammzellen ohne besondere Restriktionen mitfinanziert.

Frage der Menschenwürde

Das Bürgerbegehren verweist nun darauf, dass der EuGH in seinem Urteil Embryonen ausdrücklich Menschenwürde zuspricht. Für den Generalanwalt des Gerichtshofs, Yves Bot, hängt diese Würde weder von der Art der Entstehung noch vom Zeitpunkt der Einnistung ab. Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Peter Liese (CDU), zieht daraus die Konsequenz: "Wenn eine Technik aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde nicht patentiert werden darf, dann sollte die EU diese Technik auch nicht aus Steuermitteln fördern." Diese Position vertreten auch zwei Rechtsgutachten sowie der Rechtsausschuss des EU-Parlaments.

Der studierte Mediziner Liese führt zudem wissenschaftliche Gründe an: Die ethisch unbedenkliche Forschung an adulten Stammzellen "erweist sich längst als vielversprechender". Immerhin lägen inzwischen zu 73 Krankheiten klinische Studien mit Stammzellen bereits geborener Menschen und mit Nabelschnurblut vor.

Prominente Unterstützer

Der Vertrag von Lissabon verlangt eine Million Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Das Quorum in den einzelnen Ländern hängt von ihrer Größe ab: In Deutschland sind es 75.000 Unterschriften. Neun Länder haben bereits die notwendige Zahl erreicht, darunter Italien, die Niederlande, Polen und Spanien. Deutschland hängt noch etwas hinterher.

Immerhin kann die Initiative auf prominente Unterstützer verweisen wie Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus. Hierzulande haben sich mehrere Bischöfe hinter das Anliegen gestellt, darunter der Kölner Kardinal Joachim Meisner, der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist. Das Präsidium des Zentralkomitees der deutschen Katholiken unterstützt ebenfalls "das Anliegen der Initiatoren, den Lebensschutz auf europäischer Ebene zu fördern". Auch auf evangelischer Seite gibt es Unterstützung. Hedwig von Beverfoerde vom Organisationsteam rechnet mit noch weit mehr Unterstützern, da die Initiative derzeit erst richtig anlaufe.


Quelle:
KNA