Umstrittenes Abtreibungsgesetz in Irland

Jedem Fötus sein eigener Anwalt?

Neues Kräftemessen zwischen Irlands Kirche und der Regierung: Nachdem die Beziehungen schon im Zuge der Skandale um sexuellen Missbrauch auf einem Tiefpunkt war, geht es nun um die Reform der Abtreibungsgesetzgebung.

Autor/in:
Jochen Hung
Weltweit umstritten: Abtreibung (dpa)
Weltweit umstritten: Abtreibung / ( dpa )

Die irische Gesellschaft ist bei dem Thema tief gespalten. Abtreibung ist im katholisch geprägten Irland prinzipiell verboten; doch seit 1992 befindet sich die Rechtslage im Schwebezustand. Damals gestattete das Oberste Gericht einer 14-jährigen Irin, die nach einer Vergewaltigung schwanger wurde und deshalb als selbstmordgefährdet galt, zur Abtreibung nach Großbritannien auszureisen. Der Präzedenzfall führte zur bislang einzigen Aufweichung der strengen Auslegung, die Abtreibung nur bei einer Gefährdung des Lebens der Mutter als Möglichkeit vorsieht. Das Urteil wurde jedoch nie gesetzlich verankert.

Vor zwei Jahren wertete der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die unklare Rechtslage in Irland als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention. Im Oktober 2012 kam es zu einem Vorfall in einem Krankenhaus in Galway. Eine Schwangere starb an einer Blutvergiftung, nachdem ihr Ärzte die zu ihrer Rettung notwendige Abtreibung verwehrten.

Der Aufruhr um den Tod von Savita Halappanavar war der Anlass für die Regierung, rechtliche Klarheit zu schaffen. In der vergangenen Woche wurde ein erster Gesetzentwurf vorgestellt. Er gestattet eine Abtreibung, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist; und darunter fällt ausdrücklich auch Suizidgefahr. Im medizinischen Notfall muss ein Arzt eine Abtreibung genehmigen, wenn das Leben der Mutter durch eine Erkrankung gefährdet ist. Zwei Ärzte müssen dem Abbruch zustimmen, und drei Spezialisten sind nötig, um die Abtreibung im Falle einer Suizidgefährdung zu genehmigen. In Streitfällen muss ein Schiedskomitee binnen sieben Tagen über den Fall entscheiden.

Weiter Weg zu rechtlicher Klarheit

Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs ist das Verhältnis zwischen Kirche und Regierung nicht eben entspannter: Der irische Primas Sean Brady kündigte am Wochenende an, in dieser Frage "die Überzeugung des irischen Volkes gewinnen" zu wollen. Zugleich verwies er auf die "Tatsache", dass das katholische Kirchenrecht für eine Mitwirkung an Abtreibungen die schwerste Beugestrafe vorsieht. Premier Kenny erklärte darauf, maßgeblich für ihn sei nicht die Bibel, sondern die Verfassung: "Wir leben in einer Republik, und als Regierungschef habe ich die Verantwortung, Gesetze einzuführen, die den Willen des Volkes widerspiegeln." Dabei droht Kenny Gegenwind selbst aus der eigenen Koalition.

Die Arbeiterpartei, Juniorpartnerin der Koalition, strebt eine möglichst weit gefasste Regelung an. Dies trifft auf erbitterten Widerstand in Kennys konservativer Partei Fine Gael; sie sieht vor allem in der medizinisch nicht leicht anfechtbaren Suizidgefährdung ein Einfallstor für Abtreibungen nach Belieben. Vor allem Europaministerin Lucinda Creighton macht sich gegen eine Selbsttötungsklausel stark. Sie drohte, bei einer Abstimmung notfalls den Fraktionszwang zu ignorieren. Im ersten Entwurf der neuen Abtreibungsgesetzgebung war Suizidgefährdung als Grund anerkannt - ein Etappensieg für Labour.

Laut irischen Medien dürften jedoch die Abtreibungsgegner in der Regierung zur Vorlage im Gesundheitsausschuss in der kommenden Woche (ab 13.05.2013) Änderungen beantragen - was Labour wiederum unbedingt verhindern wollte. Die Änderungswünsche reichen dem Vernehmen nach von der Einführung einer Frist, innerhalb derer Suizidgefahr als Abtreibungsgrund anerkannt wird, bis zu einer anwaltlichen Vertretung des ungeborenen Kindes bei der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Der Weg zu rechtlicher Klarheit ist noch weit.


Quelle:
KNA