Meisner kritisiert Verordnung zu Gentests an Embryonen

Der nächste Schritt

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat die Entscheidung des Bundesrats zur Präimplantationsdiagnostik (PID) scharf kritisiert. Nach der bedingten Straffreiheit von Abtreibungen sei die Verordnung zur Durchführung der PID «nun der nächste Schritt, der in unerbittlicher Konsequenz wegführt von der unbedingten Achtung und dem Schutz des ungeborenen Lebens», erklärte der Kardinal am Dienstag in Köln.

 (DR)

Die Befürworter der neuen Regelung ließen sich zwar «subjektiv von guten Motiven leiten» und wollten Leid verhindern, das durch erblich bedingte Schädigungen von Kindern entstehe. «Dennoch heiligt auch der beste Zweck nicht jedes Mittel», sagte Meisner. «Hier wird ja nicht nur das Leid aus der Welt geschafft, sondern gleich der Leidende: das geschädigte Embryo.»

Der Bundesrat hatte am Freitag einer Verordnung zur Durchführung der umstrittenen Diagnostik im Grundsatz zugestimmt. Demnach können im Labor erzeugte Embryonen demnächst auch in Deutschland unter bestimmten Bedingungen auf genetische Defekte untersucht und gegebenenfalls verworfen werden. Die Länder verlangten allerdings einige Änderungen. So soll die Zahl der Zentren, die eine PID anbieten, begrenzt werden. Der geänderten Vorlage muss nun noch die Bundesregierung zustimmen.

Nach Worten des Kardinals haben die Verantwortlichen «eine soziale Dynamik außer Acht gelassen». Einmal erlaubte «Aufweichungen» breiteten sich immer weiter aus. Wenn man meine, beim Lebensschutz die Wahrheit «zugunsten anderer Werte hintanstellen zu dürfen, gerät man in immer schlimmere Bedrängnis», sagte Meisner. Der unbedingte Schutz des ungeborenen Kindes werde trotz aller mit dem neuen Gesetz verbundenen Auflagen noch mehr abgebaut. «Das Tor zur Willkür steht wieder einen Spalt weiter offen; das hätte nicht geschehen können, wenn es mit dem unbedingten Respekt vor dem Leben versiegelt gewesen wäre», so Meisner.

Der Bundestag hatte die PID 2011 im Grundsatz verboten, aber in engen Ausnahmen für Paare zugelassen, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Nach der für das Gesetz notwendigen Durchführungsverordnung soll sich die Zahl der Zentren, die PID durchführen, nun vor allem am Bedarf und am öffentlichen Interesse orientieren. Ein Anspruch auf Zulassung von Kinderwunschzentren soll es nicht geben. Das Ansinnen einiger Länder, auch die Zahl der Ethikkommissionen zu begrenzen, fand keine Mehrheit.


Quelle:
KNA