Weiter Streit zwischen Bund und Ländern

Uneinigkeit über die PID-Verordnung

Bund und Länder sind sich weiter uneins über die praktische Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland. Politiker aller Fraktionen, Kirchenvertreter und der Deutsche Ethikrat warnen vor einer Aufweichung des Gesetzes.

Autor/in:
Christoph Scholz
 (DR)

Künstlich erzeugte Embryonen können in Deutschland möglicherweise schon bald auf genetische Defekte untersucht werden. Der Bundestag hatte bereits im Juli 2011 ein Gesetz verabschiedet, das die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) in bestimmten Fällen zulässt. Allerdings fehlt bislang die erforderliche Rechtsverordnung für die praktische Durchführung.

Am Freitag will der Bundesrat hierüber abschließend befinden. Denn die Vorgaben aus dem Bundesgesundheitsministerium brauchen auch die Zustimmung der Länder. Und diese verlangen deutliche Änderungen an der Vorlage aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Das geht auch aus den Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses der Länderkammer hervor.

Aufweichung des Gesetzes

Politiker aller Fraktionen, aber auch Kirchenvertreter und der Deutsche Ethikrat sehen im Verordnungsentwurf eine Aufweichung des Gesetzes. «Der Verordnungsentwurf würde einer breiten Anwendung der PID Tür und Tor öffnen», mahnten noch am Mittwoch mehrere Parlamentarier.

Die PID ist hoch umstritten. Denn bei ihr werden im Reagenzglas erzeugte menschliche Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf mögliche Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls verworfen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Diagnostik grundsätzlich verboten und nur Ausnahmen «in engen Grenzen» gestattet. Sie soll für Paare gelten, bei denen beide Teile eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit in sich tragen oder die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Fachleute gehen von bis zu 300 Fällen pro Jahr aus.

Allerdings hatten die Gegner der PID schon in der Debatte um das Gesetz gewarnt, dass die Diagnose wegen unklarer Formulierungen zu einer Routinemaßnahme werden könnte. Gerade deshalb kommt der Rechtsverordnung nun eine entscheidende Bedeutung zu. Sie bestimmt, welche medizinischen Einrichtungen eine PID durchführen dürfen.

Außerdem verlangt der Gesetzgeber eine vorherige Prüfung durch eigene Ethikkommissionen. Der Verordnungsentwurf sieht hier kaum Beschränkungen vor. Die Ausschüsse des Bundesrats verlangen hingegen, die Zahl der Zentren am Bedarf und öffentlichen Interesse auszurichten. Auch solle es keinen Rechtsanspruch auf eine Lizenz geben. Ferner streben die Länder eine gemeinsame Zulassungsstelle an. Nach Presseberichten soll Bahr diese Forderungen akzeptieren.

Schwieriger dürfte es bei der Zahl und Besetzung der Ethikkommissionen sein. Die Ausschussempfehlung des Bundesrats sieht eine Begrenzung auf maximal eine pro Bundesland oder länderübergreifende Gremien vor. Damit wollen die Länder Wertungsunterscheide verringern und ein «Kommissions-Hopping» verhindern.

Verbot könnte erhalten bleiben

Umstritten ist schließlich die Zusammensetzung der Gremien. Bahr geht davon aus, dass die Ärzte über eine Zulassung zur PID entscheiden. Die Bundesratsausschüsse empfehlen hingegen, dass die Zusammensetzung «nicht zu einem Übergewicht der Fachrichtung Medizin» führen dürfe. Zudem verlangen sie, die «maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte» einzubeziehen.

Das Gremium soll dann mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden. Dem Vernehmen nach will der Bundesrat der Vorlage zustimmen, aber unter den genannten Voraussetzungen. Dabei dürfte wesentlich sein, ob über die Forderungen einzeln abgestimmt wird oder über die Empfehlung als ganze. Denn die Interessen der Länder sind in Einzelpunkten durchaus unterschiedlich. Bahr muss dann entscheiden, ob er die Änderungen akzeptiert. Dann muss die geänderte Vorlage nochmals durchs Kabinett, und die Präimplantationsdiagnostik wäre in Kürze für bestimmte Fälle in Deutschland erlaubt. Gehen die Forderungen dem Minister hingegen zu weit und stellen für ihn ein sogenanntes Verkündigungshindernis dar, bleibt die PID vorerst verboten.


Quelle:
KNA